Bundesregierung: “Vollständige Überwälzung der Mehrwertsteuererhöhung wenig realistisch”
Die Bundesregierung hält es für wenig realistisch, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 vollständig auf die Endverbraucher abgewälzt werden kann.
Dies gelte vor allem für wettbewerbsintensive Bereiche und sei auch bei früheren Steuersatzanhebungen nicht zu beobachten gewesen, heißt es in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/3390) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 16/3182).
Auch dürfe die Anhebung der Steuer nicht isoliert betrachtet werden. Zusammen mit Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit ermögliche ein Teil des daraus resultierenden Steuermehraufkommens eine Senkung des Beitragsatzes zur Arbeitslosenversicherung um 2,3 Prozentpunkte.
Dadurch würden Arbeitnehmerhaushalte finanziell entlastet. Durch die Senkung der Lohnnebenkosten könne es zu Preissenkungen kommen, die sich positiv auf die finanzielle Situation von Haushalten mit geringem Einkommen auswirken könnten.
Da der ermäßige Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent unverändert bleibe, ergäben sich keine Auswirkungen beim Konsum von Grundnahrungsmitteln, Trinkwasser, Druckerzeugnissen und beim öffentlichen Personennahverkehr.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, beziehen 35,6 Prozent aller Steuerpflichtigen ein zu versteuerndes Einkommen von unter 10.000/20.000 Euro (Ledige/Verheiratete) pro Jahr. Ihr Anteil am Einkommensteueraufkommen liege bei 0,6 Prozent.
Die Gruppe der Einkommensbezieher zwischen 10.000/20.000 Euro und 20.000/40.000 Euro betrage 24,6 Prozent, die zu 10,1 Prozent die Einkommensteuer finanzierten. Die Einkommensgruppe zwischen 20.000/40.000 Euro und 30.000/60.000 Euro habe einen Anteil an den Steuerpflichtigen von 21,4 Prozent und finanziere 21,1 Prozent des Steueraufkommens.
9,5 Prozent der Steuerpflichtigen bezögen zwischen 30.000/60.000 Euro und 40.000/80.000 Euro und trügen mit 16,1 Prozent zur Einkommensteuer bei. Die Gruppe der Einkommensbezieher zwischen 40.000/80.000 Euro und 52.152/
104.304 Euro habe einen Anteil von 4,7 Prozent an den Steuerpflichtigen und fülle das Einkommensteuersäckel z…
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Erschienen 17. November 2006 auf http://www.steuerrechtblog.de.
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