Bundesregelpublik Deutschland
am 24.05.2005 von http://www.juraaa.de
Immer lauter werden die Stimmen derer, die vor Überbürokratisierung warnen. An vorderster Stelle sind dabei meist Politiker jeglicher couleur. Doch wenn es darauf ankommt, sind gerade sie es, die die Regelungswut weiter vorantreiben. Jüngstes, besonders absurdes Beispiel:
Ab 2007 muss jeder, der einen internetfähigen PC bereithält, Rundfunkgebühren bezahlen. So will es der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen wurde. Abgesehen von der aberwitzigen Logik (Internet=Fernsehen?!), ist besonders der Machtzuwachs der GEZ bedenklich, die damit immer mehr zur “Super-Behörde für Überwachung” wird. Ganz zu schweigen von den Mehrkosten für Selbstständige, für die ihr Computer ganz sicher nicht Fernseh-, sondern unerlässliches Arbeitsgerät ist.
Vernunft, wo bist du?
(via lawblowg.de und telepolis)
VG Münster: Keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster ents…
Urteil: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC
RA Kadelke / Ein Student aus Münster muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem ein Radioempfang möglich ist. Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag bekannt gegebenen und noch nicht rechtskr…
Der Büro-PC kostet nicht überall Rundfunkgebühren
JuracityBlog / Müssen für Computer im Büro Rundfunkgebühren gezahlt werden? Diese Frage haben nun zwei Verwaltungsgerichte innerhalb von nur wenigen Tagen vollkommen gegensätzlich beantwortet. So sehen die Richter im bayerischen Ansbach in einem internetfähig…
Fakten über die Internet-Rundfunkgebühr ab 2007
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Computer Gebühr beschlossen
Rechtblog / Die Ministerpräsidenten der Länder haben eine Rundfunkgebühr für Internet-fähige Computer und Mobiltelefone beschlossen. Diese Gebühr betrage 5,52 Euro pro Monat, sofern es sich um ein Erstgerät handelet. Quelle: n-tv.de vom 19.10.2006 Beric…
Internet-GEZ
Weblawg.de / ... Für PCs, die mit einer TV- oder Radio-Karte ausgestattet sind, galt bisher schon die Rundfunkgebührenpflicht. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres genügt bereits der Besitz eines internetfähigen Rechners. Wer bisher bewusst auf TV- und Radioem…
