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Bundesrechtsanwaltskammer pro Anwaltsranking?

am 17.04.2008 von kriegs-recht.de

Die aktuelle Ausgabe des von der Bundesrechtsanwaltskammer herausgegebenen BRAK Magazins beschäftigt sich mit dem Thema der Bewertung von Anwälten durch ihre Mandanten im Internet. Brauchen wir ein “Spickmich für Rechtsanwälte”? Das BRAK Magazin kommt zu einem bemerkenswerten Ergebnis.

Bewertungsplattformen wie Spickmich (Lehrer), MeinProf (Hochschuldozenten) und DocInsider (Ärzte) haben in letzter Zeit für viel Aufsehen gesorgt - und nicht zuletzt auch schon mehrfach Anwälte und Richter beschäftigt. Manche, wie beispielsweise der Deutsche Philologenverband, sehen bei solchen Bewertungsplattformen die Gefahr einer Einladung zur Schmähkritik und zur Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bewerteten. Andere wiederum sehen hier die Chance für eine neue Feedbackkultur und für wichtige Orientierungshilfen.
Transparenz für einen intransparenten Rechtsmarkt?
Die Idee, durch öffentliche Bewertungen im Internet für mehr Transparenz zu sorgen, ist nicht neu. Schon im Jahr 2000 gingen beispielsweise die Firmen Ciao und Dooyoo mit ihren Plattformen für Produktbewertungen online. Kunden sollten so von den Erfahrungen anderer Kunden profitieren können, und mittlerweile ist diese Art der Feedbackkultur längst auch auf anderen Webseiten wie beispielsweise denen von Amazon oder guenstiger.de angekommen (wie allerdings auch damit einhergehende Probleme wie das der so genannten “Fake-Bewertungen”).
Aber könnten dann nicht auch Mandanten von den Erfahrungen anderer Mandanten profitieren? Einen Bedarf für Orientierungshilfen gibt es durchaus: Der Rechtsmarkt ist für viele “Kunden” - also für die Mandanten - nur schwer zu durchschauen, da es ihnen als Laien nicht leicht fällt, die Qualität der Dienste eines Anwalts zu beurteilen. Zumal auch hier gilt, dass man meist “erst hinterher schlauer ist”.
Diese Ausgangslage könnte, so das BRAK …

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