Bundesrecht steht der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende nicht entgegen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 17. September 2008 in vier Revisionsverfahren entschieden, dass Bundesrecht es nicht verbietet, allerdings auch nicht verlangt, Studierende, die mit Hauptwohnung bei den Eltern gemeldet sind, von der Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung am Studienort auszunehmen.
Mit ihren Klagen gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer an ihren Studienorten Wuppertal bzw. Rostock hatten die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf bzw. dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Erfolg.
Auf die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf zugelassene Sprungrevision hat das Bundesverwaltungsgericht dessen Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Das angegriffene Urteil verstoße gegen Bundesrecht. Der Begriff der Aufwandsteuer in Art. 105 Abs. 2a GG fordere - entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts - für die Zweitwohnungssteuer nicht, dass der Steuerpflichtige über eine Erstwohnung mit einer rechtlich abgesicherten Nutzung verfüge. Das Innehaben einer - weiteren - Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung sei ein besonderer, typischerweise über das allgemeine Wohnbedürfnis hinausgehender Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordere und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringe. Zu welchem Zweck eine solche Wohnung genutzt werde und wer sie finanziere, sei unerheblich. Im Rahmen der im Steuerrecht zulässigen Typisierung komme es nicht darauf an, ob im Einzelfall Leistungsfähigkeit gegeben sei. Auch dürfe an die melderechtlichen Verhältnisse angeknüpft werden. Sei der Steuerpflichtige mit einer Hauptwohnung und einer Nebenwohnung gemeldet, indiziere dies, dass er mit der Hauptwohnung seine allgemeinen Wohnbedürfnisse befriedige.
Allerdings seien die Länder und Gemeinden bundesrechtlich nicht gehindert, die Anforderungen an die “Erstwohnung” strenger auszugestalten, etwa indem sie die Steuerpflicht für die Zweitwohnung an eine tatsächliche Verfügungsbefugnis über die Erstwohnung knüpften oder sowohl an die Erst- wie auch die Zweitwohnung gleiche Anforderungen stellten.
Das Sozialstaatsprinzip fordere nicht, BAföG-Empfänger generell von der Steuererhebung auszunehmen. Es genüge, wenn im Einzelfall unzulänglicher Leistungsfäh…
» Vollständiger ArtikelThemen: Leipzig , Rostock , Zweitwohnungssteuer Rostock
Erschienen 17. September 2008 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
Zweitwohnungssteuer Bundesverwaltungsgericht: BVerwG: Bundesrecht steht Erhebung von Zweitwohnungsteuer für Studierende nicht entgegen
STEUERRECHT | 18. September 2008 — BVerwG-Urteile vom 17.09.2008 - 9 C 13.07; 9 C 14.07; 9 C 15.07 und 9 C 17.07 Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht (…
OVG Koblenz: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. August 2008 — Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zu…
VG Schwerin bestätigt Rostocker Zweitwohnungssteuer
walfischbucht | 18. Juli 2006 — Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in jetzt zugestellten Urteilen vom 22. Mai 2006 (Az.: 3 A 1504/04 u.a.) in Verfahren von Stude…
OVG Rheinland-Pfalz (6 B 11579/06.OVG) : Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
Recht für Verbraucher | 13. Februar 2007 — Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für …
OVG M-V: Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Studenten in sogenannten „Kinderzimmerfällen“ rechtswidrig
walfischbucht | 6. August 2007 — In fünf Entscheidungen hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern die Heranziehung von Studenten, die an …
Nebenwohnsitz: Nebenwohnsitz: Student muss keine Zweitwohnungsteuer zahlen
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 31. Oktober 2008 — Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zu…
Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz Student: Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten
Lichtenrader Notizen | 13. Februar 2007 — Pressemitteilung: Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am …
Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten - Bestätigung vorläufiger Entscheidung
Lichtenrader Notizen | 30. Mai 2008 — Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.05.2008: Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohn…
Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
Die herrschende Meinung | 16. Juni 2008 — Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zu…
Keine Zweitwohnungssteuer für Studenten
Blickpunkt Recht & Steuern | 30. Mai 2008 — Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zu…

