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Bundesrecht bricht Recht der Einzelstaaten

am 27.01.2005 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Bundesrecht bricht im allgemeinen nicht das Recht der Einzelstaaten, sondern die Bundesgerichte haben oft einzelstaatliches Recht anzuwenden und dürfen bei vielen Sachverhalten nicht auf Bundesrecht zurückgreifen, wenn solches überhaupt vorhanden ist.
Das Urteil im Fall Robert Richie et al. v. Alvin V. Williams et al., Az. 03-1279, vom 11. Januar 2005 stellt eine der Ausnahmen dar, in denen das Bundesrecht Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht verbraucht, und zwar nach der Complete Premption Doctrine. Diesen Grundsatz befehdet der Richter am Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, Justice Antonin Scalia, aber noch ist er in der Mindermeinung, vgl. Beneficial National Bank v. Anderson, 539 US 1, 8 (2003). Er glaubt, der Grundsatz entziehe den primär zur Rechtsetzung befugten Einzelstaaten ihre Gesetzgebungskompetenz in bundesverfassungswidriger Weise.
Im vorliegenden Fall entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks über Ansprüche aus …

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