Bundesratsausschüsse kritisieren Censilia
Eine Ausschussempfehlung vom 26.04.2010 zum Richtlinienvorschlag der EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der
Kinderpornografie, der auch das Instrumentarium der Access-Blockaden vorsieht, schlägt dem Bundesrat vor, kritisch bis ablehnend zum
Richtlinienentwurf Stellung zu nehmen.
Kritisiert wird u.a., dass die Richtlinie alle Personen unter 18 Jahren als Kinder betrachtet. Zu Recht weist der Bundesrat darauf
hin, dass die Schutzwürdigkeit von Jugendlichen (zwischen 14 und 18 Jahren) anders zu beurteilen ist, als die von Kindern.
Deutliche Kritik wird auch an den beabsichtigten Access-Sperren geübt, die im verfassungsrechtlichen Sinne sogar als
unverhältnismäßig bewertet werden. Der Wortlaut der Ausschussempfehlung macht deutlich, dass einige politische Akteure nunmehr
endlich verstanden haben, worin das eigentlich Problem der Zugangsblockaden besteht. Das ist der aufklärenden Arbeit von Sperrgegnern
wie dem AK geschuldet. Einige Auszüge aus der
Ausschussempfehlung:
Da Sperren leicht zu umgehen sind, spiegeln sie einen Schutz vor, der in Wahrheit nicht gegeben ist. Sperren laufen zudem Gefahr, als
Zensurversuch des Internets empfunden zu werden. Der Grundsatz “Löschen statt Sperren” ist deshalb intensiv zu verfolgen. (…)
Internetsperren widersprechen auch den rechtsstaatlichen Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes:
- Internetsperren sind sachlich nicht geeignet, die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte wirksam zu bekämpfen. Ihre Umgehung ist
technisch mit einfachsten Methoden möglich. Die Sperren bieten darüber hinaus keinen Schutz gegen alternative Verbreitungswege.
- Internetsperren sind auch nicht erforderlich im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, da mit dem Löschen ein milderes,
mindestens gleich wirksames Mittel zur Verfügung steht. Sc…
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