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Bundesrat will Schöffenamt von ausreichenden Deutschkenntnissen abhängig machen

am 18.08.2005 von http://www.jurabilis.de

Nach dem Willen der Länder sollen ehrenamtliche Richter künftig nur noch dann an einer Hauptverhandlung teilnehmen dürfen, wenn sie der deutschen Sprache mächtig sind. Wer trotz mangelnder Sprachkenntnisse zum Schöffen gewählt wird, soll danach später wieder von der Liste gestrichen werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur …

Schöffen sollen deutscher Sprache mächtig sein

muepe.de | weblog peter müller / Ein bei Gericht amtierender Schöffe (ehrenamtlicher Richter) soll nach Meinung des Bundesrates ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um an einer Hauptverhandlung und der sich anschließenden Urteilsberatung selbstständig teilnehmen zu kÃ…

Schöffen sollen deutscher Sprache mächtig sein

Handakte WebLAWg / Ein bei Gericht amtierender Schöffe (ehrenamtlicher Richter) soll nach Meinung des Bundesrates ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um an einer Hauptverhandlung und der sich anschließenden Urteilsberatung selbstständig teilnehmen zu kÅ

Schöffen sollen Deutsch verstehen müssen

Lichtenrader Notizen / Rheinland Pfalz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes im Bundesrat eingebracht. Es soll (unter Ziffer 5) eingefügt werden, dass Personen, die nicht über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprach…

Schöffen müssen Deutsch können

Handakte WebLAWg / Wer kein Deutsch kann, soll nicht mehr Schöffe werden. Der Bundesrat hat gestern beschlossen, einen entsprechenden, von Rheinland-Pfalz vorgelegten Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Er geht auf eine Initiative von Justizminister Herbert Mer…

Muss ein Schöffe die deutsche Sprache beherrschen?

strafblog / Also, das Landgericht Bochum beantwortet die Titelfrage mit Ja. Leitsatz der Entscheidung vom 12.08.2005 (NStZ 2006, 119): Ein der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtiger Schöffe ist unfähig, dass Schöffenamt auszuüben. Soweit in der Lit…

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Bundesrat will Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung verschieben

Rechtblog / Der Bundesrat will die Gültigkeit der Übergangsregelung für Tarifverträge, die Bereitschaftsdienste entgegen der entsprechenden Regelung im Arbeitszeitgesetz nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit werten, um ein Jahr, das heißt bis zum 31.12.200…

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Alexander Hartmann

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