Bundesrat nickt VW-Gesetz ab - Neuer EuGH-Prozess droht

Berlin (Reuters) - Deutschland steuert mit der Zustimmung des Bundesrates zum VW-Gesetz auf ein neues juristisches Kräftemessen mit der EU über die Rechte der Eigner des Autoherstellers zu.

Die Länderkammer billigte am Freitag erwartungsgemäß den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach bei Volkswagen die Sperrminorität von 20 Prozent bei Hauptversammlungen erhalten bleibt.

Die EU-Kommission hatte am Donnerstag angekündigt, im Januar vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, falls die Sperrminoritäts-Klausel nicht gekippt werde. Die Bundesregierung nimmt für sich in Anspruch, einer ersten Beanstandung des VW-Gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof 2007 mit der nun beschlossenen Novelle voll Rechnung getragen zu haben. Aus dem Gesetz herausgenommen wurden das Höchststimmrecht, nach dem das Gewicht jedes Aktionärs auf maximal 20 Prozent begrenzt wird, und das Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Die von der EU-Kommission weiter bemängelte Sperrminorität ist auch aus Sicht des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) europarechtskonform. Die Sperrminorität sei vor zwei Jahren vom EuGH nur in Verbindung mit dem nun gestrichenen Höchststimmrecht und Entsenderecht bemängelt worden. Außerdem handele es sich beim VW-Gesetz um ein nationales Recht. "Damit hat Europa überhaupt nichts zu tun", sagte er im Bundesrat.

Dagegen lehnt Baden-Württembergs Ministerpräsident Günter Oettinger (CDU) die Novelle ab. Es sei nicht ersichtlich, warum ein besonderes Aktienrecht für eine einzige AG in Deutschland geschaffen werde. Die Chancen vor Gericht seien nicht sehr gut. Bei einer Niederlage drohten Strafzahlungen in Millionenhöhe.

Durch die Sperrminorität hat Niedersachsen als zweitgrößter Aktionär nach Porsche ein Vetorecht bei VW. Porsche hält derzeit knapp 43 Prozent und will demnächst auf über 50 Prozent kommen. Im kommenden Jahr soll der Anteil weiter auf 75 Prozent steigen. Porsche strebt dann einen Beherrschungsvertrag an. Frei schalten und walten können die Stuttgarter aber erst, wenn Niedersachsen sein Vetorecht verliert.



Quelle: Reuters (28. November 2008)

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Themen: Deutschland , Berlin , Eugh , Bundesrat , VW , Volkswagen , Eugh Vw-gesetz

Erschienen 28. November 2008 bei http://www.reuters.com.

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