Der gute, der bessere Moslem??? - Der Korna und das GGebet
Die Rechtsanwäldin | 1. Oktober 2009 — Man muss nicht dauernd mit dem Grundgesetz unterm Arm rumlaufen, wirklich nicht. Nicht mal mit dem Koran. Nicht mal, wenn man Ve…
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Koch, Brender, Jung, VdLeyen, Köhler – über all die im Doppelsinn aufregenden Personalmeldungen könnte man glatt übersehen, dass heute der Bundesrat die Stadtstaaten-Initiative zum Diskriminierungsverbot gegenüber Homo- und Transsexuellen und Transgender gekillt hat. Dieses Votum ist ein Grund zum Schämen. Genau wie die Begründungen, die sich die Provinzinnenminister dazu einfallen haben lassen.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
So steht es in Art. 3 III GG. Wer einen Hessen wegen seines Dialekts diskriminiert, verstößt gegen die Wertordnung des Grundgesetzes. Wer einen Schwulen wegen seines Schwulseins diskriminiert, verstößt gegen das Antidiskriminierungsgesetz, und wenn es nach dem Willen von CDU und CSU gegangen wäre, nicht einmal das.
Die Innenminister können beim besten Willen nicht erkennen, wozu ein spezieller Schutz gut sein soll: Den Schwulen geht es doch prima hier bei uns, keiner tut ihnen was, und der allgemeine Gleichheit…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. November 2009 auf http://verfassungsblog.de.
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