Bundesrat gibt grünes Licht für Online-Durchsuchungen

Berlin (Reuters) - Das Bundeskriminalamt kann zur Terrorismusbekämpfung künftig private Computer ausspähen.

Nach langem Streit in der Koalition stimmte am Freitag auch der Bundesrat dem geänderten BKA-Gesetz zu, das die sogenannten Online-Durchsuchungen zulässt. Allerdings muss in jedem Fall ein Richter über die Zulässigkeit entscheiden.

Während Oppositionspolitiker von einem rabenschwarzen Tag für die Grundrechte sprachen und den Gang zum Verfassungsgericht ankündigten, verteidigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble das Gesetz als notwendig für den Kampf gegen Terrorismus. Das Gesetz entspreche in allen Punkten dem Grundgesetz. Er sehe einer Klage gelassen entgegen. "Es ist gut, wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz überprüft", sagte er im ZDF.

Nach dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat muss vor einer Online-Durchsuchung ein Richter neben der Zulässigkeit auch darüber befinden, welche Daten zum unmittelbare privaten Kernbereich gehören und deshalb nicht ausgewertet werden dürfen. Das Gesetz, das nun Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann, erlaubt zur Gefahrenabwehr auch Telefonüberwachung, Rasterfahndung und das Abhören und Filmen von Verdächtigen in Wohnungen.

Neben der Opposition und den Berufsverbänden von Ärzten, Anwälten und Journalisten hatte auch die SPD in den Ländern kritisiert, die dem BKA eingeräumten Befugnisse würden zu weit gehen. Schäuble widersprach dem und verwies darauf, dass die Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht denen der Strafprozessordnung entsprächen. Wenn also Ärzte oder Journalisten betroffen wären, sei die Wahrung ihrer besonderen Interessen durch das Gesetz hinreichend gesichert.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth verurteilte das Gesetz scharf. "Die große Koalition der Verfassungsfeinde aus CDU, CSU und SPD untergraben, unterhöhlen unseren Rechtsstaat mit diesem BKA-Gesetz, das nichts anderes als ein Bürgerrechtskiller ist", sagte sie und kündigte an, die Grünen würden gegen das Gesetz vor das Verfassungsgericht ziehen und alle Mitstreiter unterstützen. Auch der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum hat bereits Verfassungsklage angekündigt.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, schloss ebenfalls eine Klage ihrer Fraktion nicht aus. "Verfassungsbruch lässt sich auch durch Wiederholungstaten nicht rechtfertigen", erklärte sie unter Hinweis auf die Vorratsdatenspeicherung, die das Verfassungsgericht bereits eingeschränkt hat.



Quelle: Reuters (19. Dezember 2008)

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Themen: Berlin , Bundesrat , Streit , Bundeskriminalamt

Erschienen 19. Dezember 2008 bei http://www.reuters.com.

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