Bundesrat fordert stärkere Förderung der außergerichtlichen Mediation
Der Bundesrat beschäftigte sich heute mit dem Mediationsgesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer
Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung). Grundsätzlich fordern die Vertreter der Länderkammer eine stärkere Förderung der
außergerichtlichen Mediation. In einer Pressemitteilung heißt es:
Mehr außergerichtliche Mediation
Der Bundesrat hat sich heute positiv zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, sowohl die inner- als auch die außergerichtliche
Mediation zu stärken. In einer ausführlichen Stellungnahme zeigen die Länder allerdings fachlichen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf
auf, um den Bedürfnissen der Praxis besser gerecht zu werden. Dies betrifft zum Beispiel die Anforderungen und Standards, die an die
Qualifikation der Mediatoren anzulegen sind, sowie die Modalitäten ihrer Auswahl. Zu prüfen sei auch, ob ein dispositives
Beweiserhebungs- und Vortragsverbot die gewünschte Vertraulichkeit des Mediationsgesprächs besser sichern könnte. Weitere Anregungen
betreffen die Stellung des Prozessbevollmächtigten sowie die Befugnisse des Mediators zur Protokollierung eines möglichen Vergleichs
und zur Streitwertfestsetzung.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Mediation und andere Formen der außergerichtlichen Konfliktbeilegung umfassend
regeln. Sie setzt damit die europäische Mediationsrichtlinie um, geht jedoch inhaltlich über diese hinaus.
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Drucksache 60/11 (Beschluss)
Aus meiner Sicht wäre es sehr wünschenswert, wenn das Mediationsgesetz die außergerichtliche Med…
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