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Bundesrat fordert Änderungen des AGG-Entwurfs

am 22.06.2006 von http://rafranke.blogspot.com

Der Bundesrat hält den Entwurf zur Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien der Bundesregierung für überarbeitungsbedürftig.
Heute im Bundestag Nr. 191 vom 21.06.2006 fasst zusammen:

Insbesondere ist der Bundesrat der Auffassung, dass das umfassende Diskriminierungsverbot für private Mietverträge nicht gelten soll. Auch sollte es nicht ausreichen, Tatsachen, die eine Benachteiligung vermuten lassen glaubhaft zu machen.Deswegen sei die Beweisleistung in dem Gesetzentwurf neu zu fassen. Ferner müsse das zusätzliche Klagerecht für Betriebsräte gestrichen werden. Auch sei klarzustellen, dass ausschließlich die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes gälten, wenn die Benachteiligung in einer Entlassung liegt.Der Bundesrat ist der Auffassung, die vorgeschlagenen Regelungen des Anti-Diskriminierungsgesetzes würden zu einem erheblichen Bürokratiezuwachs sowohl in der privaten Wirtschaft als auch im öffentlichen Bereich führen: Unternehmen und öffentliche Dienststellen müssten bestehende Beschwerdestellen beibehalten oder neue einrichten, die über jede behauptete Benachteiligung entscheiden müssten.Durch eine neue Dokumentationspflicht für den Arbeitgeber über sämtliche Vorgänge, die auch nur entfernt diskriminierungsrelevant sein könnten, entstünde die Notwendigkeit, sämtliche Entscheidungskriterien für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses niederzulegen, um sie im Streitfall nachweisbar darlegen zu können. Dieses führte zu einem erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung und für die Unternehmen.

Im Beschluss des Bundesrates vom 16.06.2006 (Bundesrats-Drucksache 329/06)heisst es:

Der Bundesrat hält eine Änderung des Gesetzentwurfs für erforderlich.Insbesondere fordert der Bundesrat:
a) das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot auf das europarechtlich Notwendige sowie auf Massengeschäfte zu beschränken (§ 19 AGG);
b) eine Erstreckung des umfassenden Diskriminierungsverbots auf private Mietverträge auszuschließen. Die Wohnungswirtschaft würde dadurch erheblichgetroffen. Jährlich zehntausende Gerichtsverfahren könnten folgen. Im AGG ist ausdrücklich festzustellen, dass private Wohnraummietverträge keine Massengeschäfte im Sinne des Gesetzes sind. Im Übrigen liegt es im …

Bundesrat zum Antidiskriminierungsgesetz

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Antidiskriminierungsgesetzentwurf vom Bundesrat abgelehnt

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AGG: Stellungnahme des Bundesrates

arbeitsrechtblog / Wie kaum anders zu erwarten hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung (ich hatte hier berichtet) mit seiner Unionsmehrheit in seiner Stellungnahme (Link zur Pressemitteilung) zum eingebrachten AGG-Entwurf zum Ausdruck gebracht, dass er lediglich …

FDP wendet sich gegen AGG -Entwurf

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AGG Stellungnahme des Bundesrates II - Details

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2. Versuch zur Einführung der Gerichtkosten im Sozialgerichtsverfahren

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Bundesrat fordert schlankere Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Bundesrat hat am 4.7.08 zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der der Umsetzung einer EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt dient. Dabei bemängelte der Bundesrat, dass der Gesetzent…

Arbeitsrecht: Benachteiligung muss begründbar sein

LohnPraxis-Weblog / Eine Schwangerschaft an sich reicht noch nicht aus, um eine geschlechterspezifische Benachteiligung zu beweisen, wenn ein männlicher Mitbewerber einer Arbeitnehmerin bei der Stellenauswahl vorgezogen wird. Die schwangere Arbeitnehmerin muss weit…

Antidiskrimierungsgesetz

Recht und Gesetz / Ziel des Gesetzes Nach dem Entwurf darf niemand wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters oder sexuellen Identität benachteiligt werden (§ 1 ADG). Der…

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Law-Blog / Der Bundestag und der Bundesrat haben das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen. Dieses tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft; dies wird voraussichtlich der 01. August 2006 sein. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Rege…

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