Bundesrat : Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage? - Strafrechtsänderungsgesetz (StrafÄndG) zur Bekämpfung der Computerkriminalität passiert Bundesrat.
am 07.07.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
Das Strafrechtsänderungsgesetz (StrafÄndG) zur Bekämpfung der Computerkriminalität hat am 06.07.2007
den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde in der 835. Sitzung
der Länderkammer nicht gestellt, so dass das Gersetz unmittelbar nach Ausfertigung durch den
Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt - dann wohl noch im Sommer 2007 - in Kraft treten wird.
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Mit den Gesetzesänderungen und Neuerungen wird unter anderem die von Deutschland
ratifizierte Convention on Cybercrime vom 21. September 2001 und der europäische Rahmenbeschlusses
2005/222/JI vom 24. Februar 2005 umgesetzt.
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Der Gesetzesentwurf hat einen steinigen Weg hinter sich. Vielseitige Kritik aus der juristischen und technischen Fachwelt
begleiteten das Gesetzgebungsverfahren (vgl. die ausführliche juristische Analyse von RA Alexander Schultz,
<a href=http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=398 class=norm>MIR 2006, Dok. 180, Rz. 1-52</a>).
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Insbesondere § 202c StGB n.F. (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten), einer der sog. Hackerparagraphen,
wurde zum Inhalt …
Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage?
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