Bundesnetzagentur startet Qualitätsregulierung für Stromverteilernetze

Laut einer Pressemittteilung der Bundesnetzagentur hat diese jetzt den Stromverteilernetzbetreibern, die in der ersten Regulierungsperiode am regulären Verfahren der Anreizregulierung teilnehmen, die Höhe des sog. Qualitätselements (Q-Element) mitgeteilt. Die Höhe des Q-Elements ist abhängig von der Zuverlässigkeit des jeweiligen Netzes. Netzbetreiber, deren Netze sich in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Netzbetreibern durch eine gute Versorgungsqualität ausgezeichnet haben, erhalten einen Zuschlag auf die Erlösobergrenze für die Jahre 2012 und 2013. Netzbetreiber mit einer vergleichsweise schlechten Qualität müssen dagegen einen Abschlag in Kauf nehmen. Von den insgesamt 202 Netzbetreibern werden 143 Unternehmen einen Bonus und 59 einen Malus erhalten. Der höchste Zuschlag beläuft sich auf ca. 4,7 Mio. Euro. Der höchste Abschlag beträgt ca. 4,1 Mio. Euro. Die Höhe des Bonus bzw. Malus für das einzelne Unternehmen ergibt sich zum einen aus der Abweichung zwischen der individuellen Zuverlässigkeit des Elektrizitätsnetzes in den Jahren 2007 bis 2009 und einem für diesen Zeitraum ermittelten Referenzwert. Zum anderen sind die volkswirtschaftlichen Kosten von Stromausfällen und die Anzahl der versorgten Letztverbraucher maßgeblich. Bei der Ermittlung der Referenzwerte für die Nieder- und Mittelspannung sind die Kennzahlen von 207 Elektrizitätsverteilernetzen eingeflossen. Gebietsstrukturelle Unterschiede wurden anhand der Lastdichte abgebildet. Die Lastdichte errechnet sich aus dem Quotienten der Jahreshöchstlast aller zeitgleichen Entnahmen und der Fläche des Netzbetreibers. Um das finanzielle Risiko der Netzbetreiber aufgrund starker Schwankungen von Ver…

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Themen: Bonus , Element , Bundesnetzagentur , Elements , Bnetza , Stromverteilnetze , Qualitätsregulierung

Erschienen 4. Dezember 2011 auf http://lexegese.blogspot.com.

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