Bundesnetzagentur legt neue Ausschreibungsbedingungen für die Minutenreserve fest

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. Oktober 2011 neue Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die wettbewerbliche Beschaffung von Regelenergie in Form der Minutenreserve festgelegt. Die wesentlichen Elemente der neuen Vorgaben sind die automatisierte Aktivierung von Minutenreserve, die Reduzierung der Mindestangebotsgröße von derzeit 15 MW auf 5 MW, übergangsweise auf 10 MW, und die Möglichkeit der Abgabe sogenannter Blockangebote. Darüber hinaus dürfen Anbieter nun auch ihre Anlagen zur Erbringung von Minutenreserve durch Anlagen Dritter besichern, und es stehen ihnen verbesserte Möglichkeiten zum Pooling ihrer Anlagen zur Verfügung. © Rolf van Melis / pixelio.de Die neuen Rahmenbedingungen führen nach Auffassung der BNetzA zu einer Erleichterung der Angebotsstellung für neue und kleine Anbieter und ermöglichen, bisher nicht für die Ausregelung der Netze genutzte Flexibilitätspotenziale und Technologien wie in der Leistung steuerbare Verbraucher, Stromspeicher sowie Erneuerbare-Energien-Anlagen für den Regelenergiemarkt zu erschließen. Die neuen Vorgaben zur Veröffentlichung marktrelevanter Daten dienen der Erhöhung der Markttransparenz und sollen das Vertrauen in den Regelenergiemarkt stärken. Regelenergie wird benötigt, um die permanenten Leistungsschwankungen in den deutschen Stromnetzen kurzfristig auszugleichen. Verantwortlich hierfür sind die vier Übertragungsnetzbetreiber. Diese beschaffen die benötigte Regelenergie in Form von offenen Ausschreibungen. Jeder Marktteilnehmer, dessen Anlagen gewisse technische Mindestanforderungen erfüllen, kann sich an diesen Ausschreibungen beteiligen. Im Markt für Minutenreserve haben sich zwar bereits durch den Marktzutritt zahlreicher Anbieter wettbewerbliche Strukturen mit insgesamt etwa 30 Anbietern entwickelt, diese gelte es jedoch weiter auszubauen. Die BNetzA hatte bereits in den Jahren 2006 und 2007 in einem ersten Schritt die zuvor uneinheitlichen Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber harmonisiert und Vorgaben zur Beschaffung der Regelenergie im Rahmen von Ausschreibungen gemacht, was neuen Anbietern die Teilnahme am Marktgeschehen ermöglichte. Eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen wurde durch die Anordnung des Netzregelverbunds im letzten Jahr sowie durch eine im Frühjahr dieses Jahres vorgenommene Optimierung der Ausschreibungsregeln auf den Märkten für Pr…

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Themen: Verwaltung , Kurzfristig , Bundesnetzagentur , Bnetza , Regelenergie

Erschienen 24. Oktober 2011 auf http://lexegese.blogspot.com.

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