Bundesnetzagentur greift durch

Die Bundesnetzagentur hat heute wegen unerlaubter telefonischer Gewinnversprechen die Abschaltung der Rufnummer (0)9005 673 400 eines Diensteanbieters aus Turin (Italien) angeordnet. Damit hat sie umgehend auf Beschwerden von Verbrauchern reagiert, die ihr heute Vormittag bekannt wurden. In den unerlaubten Anrufen wurde den Betroffenen der Gewinn eines Mercedes Cabriolets bzw. von bis zu 45.000 Euro versprochen. Zum Abruf des vermeintlichen Gewinns forderte eine Frau Lara Stern die betroffenen Verbraucher auf, die hochpreisige Rufnummer zurückzurufen.

Zusätzlich hat die Bundesnetzagentur zu der missbräuchlich eingesetzten Rufnummer (0)9005 673 400 ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für die Zeit ab dem 12. Mai 2010 erlassen. Den Netzbetreibern ist es danach untersagt, Entgelte für Anrufe auf diese Rufnummer ab dem 12. Mai 2010 in Rechnung zu stellen bzw. nach bereits erfolgter Rechnungslegung dieser Forderungen weiter einzutreiben. Damit brauchen betroffene Verbraucher die möglicherweise entstandenen Kosten durch den Anr…

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Themen: Verbraucherschutz , Telefonwerbung , Italien , Stern , Die Zeit , Gewinn , Mercedes , Bundesnetzagentur , Gewinnspiele
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 16. Mai 2010 auf http://blog.f-200.com.

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