Bundesnetzagentur greift bei Rufnummernmissbrauch mit illegalen Gewinnspielen hart durch
Die ist erneut mit
einem umfassenden Maßnahmenbündel einem Fall von großflächigem Rufnummernmissbrauch begegnet. Sie hat die Abschaltung einer (0) 900er
Rufnummer wegen Rufnummern-Spams angeordnet, dem Unternehmen untersagt, illegale Telefonwerbung durchzuführen, ein Rechnungslegungs-
und Inkassierungsverbot ausgesprochen sowie das angewandte Geschäftsmodell verboten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden
Zwangsgelder angedroht.
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, zeigt sich entschlossen im Kampf gegen Unternehmen, die Rufnummern bewusst
missbrauchen, um wirtschaftliche Gewinne auf Kosten der Verbraucher zu erzielen. “Wir schützen die Verbraucher und gehen unnachgiebig
gegen einen derartig organisierten Rufnummermissbrauch vor. Das Telekommunikationsgesetz hat uns Instrumente an die Hand gegeben, mit
denen wir den Missbrauch von Telefonnummern bekämpfen können. Diese Instrumente schöpfen wir voll aus. Es darf nicht zu
Schlupflöchern für Unternehmen kommen, die durch technische Manipulationen eindeutige Regeln umgehen wollen. Missbrauch von
Rufnummern und Tricks dürfen nicht Basis für Geschäftsmodelle sein. Dies kann auch nur im Interesse rechtschaffender Anbieter im
Mehrwertdienstemarkt sein.”
Das von der Maßnahme der Bundesnetzagentur betroffene Telekommunikationsunternehmen hatte mittels Telefoncomputern bei Verbrauchern
angerufen und ihnen über eine automatische Ansage mitgeteilt, sie hätten einen Preis gewonnen. Um nähere Informationen über den
Gewinn zu erhalten, wurden die Angerufenen aufgefordert, eine bestimmte Taste an ihrem Telefonapparat zu drücken. Daraufhin wurden
sie auf die Rufnummer (0) 900 3 101 655 weitervermittelt, die mit erhöhten Gebühren verbunden war. Dies geschah selbst bei Personen,
die eine S…
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