Bundesnetzagentur greift bei Rufnummernmissbrauch mit illegalen Gewinnspielen hart durch

Die Bundesnetzagentur ist erneut mit einem umfassenden Maßnahmenbündel einem Fall von großflächigem Rufnummernmissbrauch begegnet. Sie hat die Abschaltung einer (0) 900er Rufnummer wegen Rufnummern-Spams angeordnet, dem Unternehmen untersagt, illegale Telefonwerbung durchzuführen, ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen sowie das angewandte Geschäftsmodell verboten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Zwangsgelder angedroht.

Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, zeigt sich entschlossen im Kampf gegen Unternehmen, die Rufnummern bewusst missbrauchen, um wirtschaftliche Gewinne auf Kosten der Verbraucher zu erzielen. “Wir schützen die Verbraucher und gehen unnachgiebig gegen einen derartig organisierten Rufnummermissbrauch vor. Das Telekommunikationsgesetz hat uns Instrumente an die Hand gegeben, mit denen wir den Missbrauch von Telefonnummern bekämpfen können. Diese Instrumente schöpfen wir voll aus. Es darf nicht zu Schlupflöchern für Unternehmen kommen, die durch technische Manipulationen eindeutige Regeln umgehen wollen. Missbrauch von Rufnummern und Tricks dürfen nicht Basis für Geschäftsmodelle sein. Dies kann auch nur im Interesse rechtschaffender Anbieter im Mehrwertdienstemarkt sein.”

Das von der Maßnahme der Bundesnetzagentur betroffene Telekommunikationsunternehmen hatte mittels Telefoncomputern bei Verbrauchern angerufen und ihnen über eine automatische Ansage mitgeteilt, sie hätten einen Preis gewonnen. Um nähere Informationen über den Gewinn zu erhalten, wurden die Angerufenen aufgefordert, eine bestimmte Taste an ihrem Telefonapparat zu drücken. Daraufhin wurden sie auf die Rufnummer (0) 900 3 101 655 weitervermittelt, die mit erhöhten Gebühren verbunden war. Dies geschah selbst bei Personen, die eine S…

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Themen: Spam , Maikammer , Telefon , Bundesnetzagentur

Erschienen 26. Februar 2008 auf http://www.recht-blog.com.

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