Bundesministerin verspricht goldene Zeiten für notorische Gesetzesbrecher

Seit längerem beobachten wir die Tendenz, dass in diversen Wettbewerbsangelegenheiten die Rechtsmissbrauchskeule geschwungen wird. Fast schon gebetsmühlenartig halten manche Rechtsanwälte einem die angebliche Missbräuchlichkeit einer Abmahnung entgegen. Meistens herrscht dann erst einmal Ernüchterung, wenn die Ansprüche des Gläubigers erfolgreich gerichtlich geltend gemacht werden.

Tendenz der Gerichte zum Rechtsmissbrauch

Auch bei den Gerichten ist jedoch eine Tendenz zu beobachten, Schuldner nicht aufgrund nach dem UWG eindeutig rechtswidriger unlauterer Wettbewerbshandlungen zur Unterlassung zu verurteilen – und zu den entsprechenden Folgen wie der Zahlung der außergerichtichen Abmahnkosten -, sondern aufgrund diffuser Unterstellung sachfremder Motive den Gläubiger rechtlos zu stellen.

Wir fragen uns daher schon länger, wie die Politik handeln wird. Nach unserer Auffassung dürfen psychologische Aspekte und moralische Gerechtigkeitserwägungen keine Rolle spielen, wenn der demokratisch legitimierte Gesetzgeber eindeutige Wertentscheidung getroffen hat. Den Gerichten steht es nicht zu, entgegen dem Willen des Gesetzgebers das Wettbewerbsrecht zu entwerten, indem – nahezu willkürlich – dem ein oder anderen Gläubiger die Klagebefugnis wegen eines angeblichen Rechtsmissbrauchs abgesprochen wird.

Gefragt ist hier also die Politik. Wenn der Wille des Volkes es verlangt, setzt die Politik neue Weichenstellungen. Finden sich diese Änderung irgenwann im Gesetz wieder, haben auch die Rechtsanwender, also von den Unternehmern über die Rechtsanwälte bis hin zu den Gerichten diese zu respektieren.

Die Ministerin hat Pläne zum Schutz vor Abmahnern

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun nach einem Bericht der SZ Pläne angekündigt, um arme kleine Unternehmer vor bösen Abmahnern zu schützen.

Der Hintergrund der Pläne sei folgender, wie die Ministerin der Zeitung mitteilte:

“Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay oder Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis.

“Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht.” Das Ministerium will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen deutlich verringern soll.

Hintergrund ist ein fragwürdiges Geschäftsmodell, das einige Anwaltskanzleien in den vergangenen Jahren offenbar gezielt entwickelt haben. Vor allem kleinere Unternehmen und Existenzgründer, die ihre Waren und Dienste auch über das Internet anbieten, klagen immer häufiger darüber, dass sie wegen geringster Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu hohen Kosten abgemahnt werden. Im Justizministerium geht man davon aus, dass dadurch häufig eine existenzbe…

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Themen: Abmahnung , Reform , Abmahnkosten , Motive , Sabine , Missbrauch , Leutheusser Schnarrenberger , Massen Abmahnung

Erschienen 4. November 2011 auf http://www.lbr-law.de.

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