Bundeskartellamt untersagt Online-Video-Plattform von RTL und Pro7Sat1

Das Bundeskartellamt hat am 17.3.2011 das Vorhaben von RTL und Pro7Sat.1, ein Gemeinschaftsunternehmen für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform zu gründen, untersagt. Die wesentlichen Gründe für die Untersagungsentscheidung hatte die Behörde den Unternehmen bereits im Februar mitgeteilt, die zwischenzeitlich erfolgte Stellungnahme der Sendergruppen zu der vorläufigen Einschätzung vom Februar konnte die wettbewerblichen Bedenken der Behörde jedoch nicht ausräumen. Insbesondere zeigten sich die Unternehmen nicht bereit, an der geplanten Konzeption des Vorhabens grundlegende Änderungen vorzunehmen. Eine weitergehende Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter wurde nach wie vor nicht angeboten.

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes würde die Gründung der gemeinsamen Plattform das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken. Auch unter umfassender Berücksichtigung mit den möglichen Vorteilen einer neuen Video-On-Demand-Plattform biete in der konkret geplanten Form das Projekt jedoch keine Gewähr dafür, die zu erwartenden Nachteile für den Wettbewerb auf…

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Erschienen 19. März 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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