Bundesjustizministerium: Surfprotokollierung durch Webseitenbetreiber illegal

In einem erstmals an dieser Stelle veröffentlichten Schreiben vom 02.02.2009 bestätigt das Bundesjustizministerium, dass Betreiber von Internetportalen die Kennungen (IP-Adressen) der Besucher „nicht über den Zeitraum der Inanspruchnahme (Besuch der Webseite) hinaus“ speichern dürfen. IP-Adresse und Nutzungszeitpunkt stellten personenbezogene Nutzungsdaten dar, die dem Telemediengesetz unterliegen, so das Schreiben des Ministeriums.

Staatliche Surfprotokollierung

Das Bundesjustizministerium zeichnete ursprünglich – wie viele andere Ministerien – in personenbeziehbarer Form auf, welche Seiten die Nutzer seines Portals interessierten. 2007 wurde das Ministerium unter Strafandrohung verurteilt, diese illegale, globale und pauschale Surfprotokollierung zu unterlassen.

Das Bundeskriminalamt setzte dagegen zunächst seine Praxis fort, die Betrachter von Fahndungsausschreibungen auf der BKA-Homepage aufzuzeichnen und Ermittlungen gegen Personen einzuleiten, die „mit signifikanter Zugriffsfrequenz“ auf die offiziellen Informationen etwa über die „militante gruppe“ (mg) zugriffen. Zuletzt 16 BKA-Seiten waren mit einer derartigen Spionagefunktion versehen. Bei den nachverfolgten Internetnutzern handelte es sich allerdings massenhaft um Behörden und Pressevertreter. Auch die Ermittlung der Identität privater Besucher der Seiten führte bei der Suche nach Mitgliedern der Vereinigungen nicht weiter.

Logfiles verboten

Mit dem nun veröffentlichten Schreiben setzt das Bundesjustizministerium der Homepageüberwachung zur Strafverfolgung ein Ende. Das Ministerium bestätigt in dem Schreiben vom 02.02.2009, dass die staatliche Homepageüberwachung mangels Rechtsgrundlage illegal war.

Im Einklang mit dem Amtsgericht Berlin, dem Landgericht Berlin und dem Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigt das Ministerium auch, dass IP-Adresse und Zeitstempel personenbezogene Daten sind, weil sie über die beim Zugangsanbieter gespeicherten Daten eine Identifizierung und Überwachung des Anschlussinhabers ermöglichen.

Um sich als Nutzer vor Internetüberwachung zu schützen, sollte man einen protokollierungsfreien Anonymisierungsdienst einsetzen. Wie Internet-Anbieter eine Erfassung ihrer Besucher verhindern können, erläutert die Aktion „Wir speichern nicht!“.

Bundesregierung plant Surfprotokollierung

Unterdessen treibt die Bundesregierung ein Vorhaben voran, das die Protokollierung des Surfverhaltens im Internet zukünftig legalisieren soll: das geplante „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“. Dieser Gesetzentwurf des Bundesinnenministers soll jedem Anbieter von Internetdiensten – damit auch dem BKA – das Recht geben, das Lese-, Schreib- und Suchverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – vorgeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Mit Hilfe der über alle Internetnutzer gespeicherten Daten würden Rücks…

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Themen: Wiesbaden , Juristisches , Datenschutz IM Staatssektor , Metaowl-watchblog , Datenschutz IM Privatsektor , Praxis , Bundeskriminalamt , Landgericht Berlin , Ministerium , Portals , Internet-unternehmen , Surfprotokollierung , Ip-retention

Erschienen 2. Mai 2009 auf http://www.daten-speicherung.de.

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