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Bundesjustizministerin will Deal im Strafverfahren nach Vorgabe des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs gesetzlich regeln

am 20.04.2005 von Lichtenrader Notizen

Der Tagesspiegel berichtet über die Folgerungen, die Bundesjustizministerin Zypries aus dem Urteil des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu Absprachen im Strafverfahren ziehen will, nämlich die Rahmenbedingungen gesetzlich zu regeln. Vgl. auch hier.Der Tagesspiegel: „Wir arbeiten an einer Reform der Strafprozessordnung, die auch eine Regelung zum Deal enthalten wird“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dem Tagesspiegel. Derzeit werde im Haus ein Referentenentwurf erstellt, offenbar ganz auf Linie des BGH-Beschlusses. „Die Entscheidung enthält wichtige Impulse für den Entwurf“, sagte Zypries. Nur wann er fertig ist – das lässt sie offen.LiNo hat über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs berichtet.Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs über die Entscheidung des Großen Strafsenats ist hier zu finden.Der Beschluss des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 03.03.2005 - GSST 1/04 - ist ebenfalls veröffentlicht. Hieraus ergibt sich der Aufruf an den Gesetzgeber (endlich) tätig zu werden:An den dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung unterbreiteten Fällen wird deutlich, daß sich die Verständigung zwischen den Prozeßbeteiligten zunehmend von einem mit der Strafprozeßordnung problemlos zu vereinbarenden „offenen Verhandeln“ des Gerichts in Form der Bekanntgabe einer dem jeweiligen Verfahrensstand entsprechenden Prognose entfernt. Die Urteilsabsprache bewegt sich hingegen in die Richtung einer quasivertraglichen Vereinbarung zwischen dem Gericht und den übrigen Verfahrensbeteiligten. Die Strafprozeßordnung in ihrer geltenden Form ist jedoch am Leitbild der materiellen Wahrheit orientiert, die vom Gericht in der Hauptverhandlung von Amts wegen zu ermitteln und der Disposition der Verfahrensbeteiligten weitgehend entzogen ist, Versuche der obergerichtlichen Rechtsprechung, Urteilsabsprachen, wie sie in der Praxis inzwischen in großem Umfang üblich sind, im Wege systemimmanenter Korrektur von …

Großer Strafsenat des BGH entscheidet über Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Urteilsabsprachen

Jurabilis / Mit Beschluss vom 03.03.2005 hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs die Voraussetzungen der Zulässigkeit von Urteilsabsprachen festgelegt. Absprachen sind danach im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung der BGH-Senate zulÅ

Großer Senat für Strafsachen des BGH konkretisiert Deal im Strafprozess

Lichtenrader Notizen / Der Bundesgerichtshof Beschluß vom 3. März 2005 – GSSt 1/04 - hat die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung bei Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten, die unter Einhaltung der Regeln eines fairen Verfahrens im Prinzip zulässig sind,…

Urteilsabsprache und Rechtsmittelverzicht

Handakte WebLAWg / Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hatte aufgrund einer Vorlage des 3. Strafsenats über die Frage zu entscheiden, inwieweit der im Zusammenhang mit einer Urteilsabsprache erklärte Rechtsmittelverzicht wirksam ist ... ... in n…

Erstmals gesetzliche Regelungen für Absprachen im Strafverfahren

Bundesjustizministerium / Das Bundesjustizministerium hat heute den Referentenentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren an die Ressorts zur Stellungnahme versandt. Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten, umgangssprachlich auch Deals genannt, geh…

Absprachen im Strafverfahren

Handakte WebLAWg / Das BMJ hat am 19.5.2006 den Referentenentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren an die Ressorts zur Stellungnahme versandt. Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten, umgangssprachlich auch Deals genannt, gehören seit Jahren z…

Neues Gesetz: Verkürzung von Strafverfahren durch Absprachen

ElbeBlawg / Dürfen Staats- und Rechtsanwälte das Strafmaß eines Angeklagten einfach „ausknobeln“? In den USA sind so genannte Deals zwischen Anklage und Verteidigung völlig normal und auch in Deutschland kommt es vermehrt zu Verst…

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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