Ideologische Kämpfe um das Internet
Red Tape | 5. Juni 2009 — Was so leyenhaft zum Vorschein kommt, scheint nur die Spitze zu sein. Die Spitze um eine Diskussion über Internet, Ideologie, R…
Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière hat am 22.06.2010 folgende 14 Thesen für die zukünftige Netzpolitik vor, die rThemen wie die freie Entfaltung der Netzgemeinde, Sicherheit, Technologie und staatliche Eingriffsrechte behandeln. Zu der Erklärung im Volltext: These 1 - Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen
Gemeinsame Werte sind das Fundament unseres Zusammenlebens - je stärker sie unser Bewusstsein und Handeln bestimmen, desto weniger brauchen wir staatliche Einflussnahme und Reglementierung. Unser Menschenbild und unsere Werte prägen auch die Einstellung zum Internet. Wir sollten uns an den Werten der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, dem Gebot des gegenseitigen Respekts und der Rücksichtnahme sowie der Chancengleichheit und Solidarität orientieren.
These 2 - Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln
Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Ordnung im Netz sind folgende Prinzipien zu beachten: Wir sollten - soweit als möglich - auf das bestehende Recht zurückgreifen und Selbstregulierungskräfte stärken.
Bei der darüber hinaus notwendigen Weiterentwicklung des Rechts ist darauf zu achten, dass die Rechtsordnung entwicklungsoffen für Innovation und Fortschritt bleibt, technikneutral ausgestaltet wird und Gesetze aufgrund von Einzelfällen vermieden werden.
Die Entwicklung von nationalem, supranationalem und internationalem Recht muss Hand in Hand gehen.
These 3 - Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet. Es ist auf Wissensvermehrung und soziale Teilhabe gerichtet. Durch die freie Entfaltung im Internet ist das Phänomen „persönlicher” Datenmacht entstanden. Sie muss daher stärker mit den Persönlichkeitsrechten anderer zum Ausgleich gebracht werden.
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet lässt sich jedoch nicht durch das klassische Datenschutzrecht im Sinne eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt begrenzen. Für den gebotenen Ausgleich müssen wir zuvörderst soziale Regeln entwickeln. Der Staat sollte zur Ergänzung in erster Linie sein zivilrechtliches Instrumentarium zur Verfügung stellen.
These 4 -Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer müssen gestärkt werden. Die Kontrolle des Einzelnen über sein Handeln in der digitalen Welt muss gewahrt bleiben. Wir brauchen hierzu mehr Aufklärung über die Abläufe im Internet, Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Selbstkontrolle und die datenschützende Qualität von Diensten. Dies gilt etwa beim Cloud-Computing, dem Umgang mit elektronischen Identitäten und bei der Steuerung eigener IT-Systeme sowie vernetzter Alltagsgegenstände.
Mehr Wettbewerb im Netz stärkt Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer. Da…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. Juni 2010 auf http://damm-legal.de.
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