Aufrüstung der Geheimdienste geplant
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 25. März 2009 — Nachdem das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen ist, will das von Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Bundesinnenministerium de…
Wenige Tage vor der Bundestagswahl wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium eine Wunschliste (pdf) erweiterter Überwachungs- und Kontrollbefugnisse ausgearbeitet hat – fertig formuliert, um als Textbaustein in den nächsten Koalitionsvertrag übernommen zu werden. Einige Überwachungspläne waren schon aus dem CDU-Wahlprogramm oder aus öffentlichen Äußerungen bekannt. Die jetzt veröffentlichten Bestrebungen sprengen aber alles bisher Bekannte:
Das verdeckte Durchsuchen und Überwachen von Computern (Online-Durchsuchung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung) soll künftig nicht mehr nur zur Verhinderung terroristischer Anschläge, sondern bereits zur Ermittlung wegen vergangener Straftaten zugelassen werden. Das Abhören von Wohnungen zur Strafverfolgung soll künftig kein Mithören mehr voraussetzen, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hatte, um die Stasi-artige Erfassung intimer Vorgänge (z.B. Sex) zu verhindern. Zur Strafverfolgung soll künftig das verdeckte Anbringen von Videokameras in und vor Privatwohnungen zugelassen werden. Künftig soll von jeder Person, die – schuldig oder nicht – von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt wird, eine DNA-Probe genommen und aufbewahrt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine vergleichbare Praxis in Großbritannien im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt. Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, Wohnungen ohne Kenntnis des Inhabers zu betreten, um vorhandene Computer zu infiltrieren. Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, Personen zum Tragen eines Peilsenders zu verpflichten („elektronische Fußfessel“). Die Polizei soll Zugriff auf Informationen über die Nutzung des Internet (Surfprotokolle) und von Straßen (Mautdaten) erhalten. In diesem Jahr wurde eine Regelung zur Surfprotokollierung durch das BSI mit der Zusicherung beschlossen, eine Nutzung zu Zwecken der Strafverfolgung werde es im Grundsatz nicht geben. In den Knoten der Telekommunikationsnetze sollen – wie in den USA – Filter installiert werden, um unsere Kommunikation nach bestimmten Merkmalen zu durchsuchen. Allgemein soll das Abhören unserer Telekommunikation ausgeweitet werden, obwohl es schon jetzt von Jahr zu Jahr dramatisch zunimmt. Die nationalen Geheimdienste (Verfassungsschutzämter) sollen künftig nicht mehr nur gegen unsere Grundordnung gerichtete Personen, sondern auch Straftäter im Bereich der „organisierten Kriminalität“ beobachten. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat dies für Sachsen bereits als verfassungswidrig verworfen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll künftig für die „Terrorismus-Vorfeldaufklärung“ in ganz Deutschland zuständig werden. Die nationalen Geheimdienste (Verfassungsschutzämter) sollen Zugriff auf die Kommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) und auf das elektronische Verzeichnis aller Bankkonten und Depots erhalten. Dagegen will die FDP nach ihrem Wa… » Vollständiger ArtikelErschienen 3. Oktober 2009 auf http://www.daten-speicherung.de.
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strafblog | 5. September 2006 — Gestern haben sich die Innenminister des Bundes und der Länder auf die Einführung einer Anti-Terror-Datei geeinigt, welche die Erk…
Bundestagswahl 2009: Wählen Sie Freiheit statt Angst!
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Freiheit statt Angst!
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen