Bundesgerichtshof : Zur presserechtlichen Kennzeichnungspflicht einer entgeltlichen Veröffentlichung als Anzeige
am 27.11.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT
BGH, Ohne Entscheidung, da Rücknahme des Rechtsmittels (Az. X ZR 133/06) - Vorinstanzen:
LG Kleve, Entscheidung vom 27.1.2006, Az. 8 O 144/04 Entscheidung vom 27.1.2006;
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2006, Az. I-23 U 30/06
<b>Zur Sache</b>
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Die Klägerin, welche eine Zeitschrift verlegt, hat von dem beklagten mittelständischen Unternehmen ein
Entgelt in Höhe von rund 10.000 für den Abdruck von textbegleitenden Fotos im Rahmen eines so genannten
Firmenportraits der Beklagten verlangt. Die Klägerin hatte der Beklagten zunächst nur ein - kostenloses -
Interview vorgeschlagen und erst im späteren Schriftwechsel einen Hinweis auf die Kosten der Bildveröffentlichung
gegeben, den die Beklagte nach ihrer Darstellung übersehen hatte.
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Das Berufungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass ein entgeltlicher Vertrag der Parteien,
sein Zustandekommen einmal unterstellt, jedenfalls wegen Verstoßes gegen das Presserecht nichtig sei. Mit ihrer
vom Berufungsgericht zugelassenen Revision hat die Klägerin ihren Entgeltanspruch zunächst weiterverfolgt.
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<b>BGH: Pflicht des Verlegers zur Kennzeichung entgeltlicher Veröffentlichungen als Anzeige - Klägerin nimmt Revision zurück</b>
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In der mündlichen Verhandlung vor dem X. Zivilsenat hat die Klägerin ihre …
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