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Bundesgerichtshof : Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers nach erfolgtem Widerruf informieren.

am 13.04.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

BGH, Urteil vom 12.04.2007 – Az. VII ZR 122/06 -
Vorinstanzen: LG Mannheim, Urteil vom 30.12.2005 - Az. 5 O 209/05; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.05.2006 - Az. 8 U 12/06
<b>Thematik</b>
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Bei so genannten Haustürgeschäften steht dem Verbraucher das Recht zu, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete
Erklärung zu widerrufen, § 312 BGB (ebenso auch bei Fernabsatzgeschäften wie im Online-Handel
in der Regel der Fall, vgl. § 312d BGB). Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu
dem dem Verbraucher eine Belehrung über das Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, § 355 Abs. 2 BGB. Die
Widerrufsbelehrung muss, wenn sie nicht genau einem gesetzlichen Muster entspricht (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV),
den Anforderungen genügen, die das Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert. Allgemein erfordert der Schutz
des Verbrauchers eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutige Belehrung.
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<b>Entscheidung des Gerichts: Belehrung lediglich über Pflichten nicht ausreichend</b>
<br>
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über dessen Pflichten
im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, nicht den Anforderungen des Gesetzes
genügt. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist nicht.
<br><br>
<b>Der zugrundeligende Fall</b>
<br>
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Handelsvertreter eines Unternehmers eine Privatperson in deren Wohnung
aufgesucht und ihr Fassaden- und Fassadenputzarbeiten zu einem Festpreis angeboten. Der Kunde unterschrieb ein
Angebot, das später vom Unternehmer angenommen wurde. Das Angebotsformular enthielt folgenden Text:
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<i>
Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen ab Aushändigung dieser Belehrung ohne
Begründung in Textform (z.B. …

BGH (VII ZR 122/06): Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

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BGH: Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

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BGH: Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften

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BGH: Zum Umfang der Widerrufsbelehrung - Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.

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BGH: Umfang der verbraucherrechtlichen Widerrufsbelehrung

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Widerrufsbelehrungen müssen auch über die wesentlichen Rechte des Verbrauchers informieren

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Bei Vertragsabschlüssen muss ein Unternehmer einen Verbraucher in bestimmten Fällen über ein bestehendes Widerrufsrecht belehren. Dies sind typischerweise sogenannte Haustürgeschäfte (§ 312 BGB) oder sogenannte Fernabsatzver…

StarCom - frech

RA J. Melchior, Wismar / Die Mandantin hat sich per Haustürgeschäft von einem StarCom-Vetreter einen Telefonvertrag aufschwatzen lassen, dann aber nach vier Wochen den Widerruf erklärt. StarCom ist natürlich nicht bereit, den Vertrag aufzugeben. Auch auf…

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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 312 c Abs. 1 BGB verweist auf § 1 BGB-InfoV und damit auch auf Ziffer 10 dieser Vorschrift. Danach muss auch über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen seiner Ausübung informiert werden. Zu diese…

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