Bundesgerichtshof zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion – kein Anspruch auf Schadensersatz bei Diebstahl der Ware

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass ein Anbieter sein Angebot bei eBay abbrechen darf, wenn die angebotene Ware gestohlen wurde. Schadensersatz muss er in diesem Fall an den Käufer nicht zahlen.

Der Kläger hatte auf eine Digitalkamera bei eBay ein Gebot in Höhe von 70,00 EUR abgegeben. Ursprünglich hatte der Beklagte das Angebot bei eBay für sieben Tage zur Auktion eingestellt. Am zweiten Tag beendete der Beklagte das Angebot allerdings vorzeitig. Der Kläger machte nun bei dem Beklagten einen Schadensersatz in Höhe von 1.149,96 EUR geltend. Dabei handelte es sich nach Ansicht des Klägers um die Differenz zwischen seinem Gebot und dem Marktwert der angebotenen Kamera.

Der Beklagte berief sich darauf, dass die Kamera einen Tag nachdem er sie bei eBay eingestellt hatte gestohlen wurde.

In § 10 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay heißt es unter anderem:

“Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.”

Außerdem wird auf der Internetseite von eBay unter den Hinweisen zum Auktionsverlauf unter anderem der Verlust des angebotenen Artikels als Grund für eine vorzeitige Angebotsbeendigung genannt.

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht haben die Klage auf Zahlung von Schadensersatz abgewiesen. Auch die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg.

Der Senat hat entschieden, dass im Fall eines Diebstahls eine Berechtigung zur Angebotsrücknahme nach § 10 Abs. 1 Satz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay besteht. Die in dieser Bestimmung en…

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Themen: Ebay , Bgh , Bundesgerichtshof , Schadensersatz , Amtsgericht , Agb , Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 8. Juni 2011 auf http://www.dopatka.eu.

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