Bundesgerichtshof: Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens ist kein Schuldanerkenntnis

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Vermieters darstellt.

Die Kläger sind Mieter einer Wohnung der Beklagten in Gütersloh. Der Mietvertrag sieht die Umlage der Betriebskosten, darunter auch Heiz- und Warmwasserkosten, sowie monatliche Vorauszahlungen vor. Im Juli 2007 erteilte die Beklagte den Klägern die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006. Die Abrechnung ergab ein Guthaben der Kläger in Höhe von 185,96 €, welches die Beklagte im August 2007 dem bei ihr geführten Mietkonto der Kläger gutschrieb. Nach Erteilung der Betriebskostenabrechnung fiel der Beklagten auf, dass bei der Abrechnung der Heizkosten versehentlich 8.200 Liter Heizöl im Wert von 4.613,32 € unberücksichtigt geblieben waren. Diesen Umstand teilte die Beklagte den Klägern durch Schreiben vom 11. Dezember 2007 mit und übersandte eine korrigierte Abrechnung, aus der sich ein um 138,08 € geringeres Guthaben ergab. Diesen Differenzbetrag buchte die Beklagte aufgrund der ihr erteilten Einzugsermächtigung im Januar 2008 vom Girokonto der Kläger ab. Die Kläger begehren die Rückzahlung des abgebuchten Betrages. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen und die Berufung zugelassen. Das Landgericht hat die Berufung der Kläger zurückgewiesen.

Die dagegen gerichtete Revision der Kläger blieb ohne Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum eine Betriebskostenabrechnung auch dann nachträglich – innerhalb der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BGB* – zu Lasten der Mieter korrigieren kann, wenn er das sich aus der ursprünglichen, fehlerhaften Abrechnung ergebende Guthaben vorbehaltlos dem Mietkonto gutgeschrieben hat. Die durch das Mietrechtsreformgesetz eingeführten Abrechnungs- und Einwendungsfristen des § 556 Abs. 3 BGB* für Betriebskosten gewährleisten, dass die Mietvertragsparteien eines Wohnraummietverhältnisses nach überschaubarer Zeit Klarheit über ihre Verpflichtungen aus einem abgeschlossenen Abrechnungszeitraum erlangen. Angesichts dessen rechtfertigt die bloße Zahlung des sich aus der Abrechnung ergebenden Guthabens noch nicht die Annahme eines Schuldanerkenntnisses, das den in der Abrechnung genannten Endbetrag verbindlich werden lässt.

*§ 556 BGB: Vereinbarungen über Betriebskosten

(1) …

(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz d…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Girokonto , Liter

Erschienen 12. Januar 2011 auf http://www.fachanwaltsliste.de/blog/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bgh VIII ZR 296/09: BGH (VIII ZR 296/09 ) Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens ist kein Schuldane…

Recht für Verbraucher | 12. Januar 2011 — Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens ist kein Schuldanerkenntnis Der Bund…

Vermieter verrechnet sich zu Gunsten des Mieters ....

Dies und das ... | 18. Januar 2011 — Zahlt der Vermieter versehentlich ein zu hohes Betriebskostenguthaben aus, so kann er dies unter Umständen wieder zurückverlangen.…

Das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung

Rechtslupe | 12. Januar 2011 — Die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter stellt für sich genommen n…

Korrektur einer Nebenkostenabrechnung nach Überweisung des Überschusses

Rechtsanwalt News | 13. Januar 2011 — Der BGH hat mit Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09- zu der Frage Stellung genommen, ob nach Auszahlung eines Überschus…

Bundesgerichtshof: Einwendungen des Wohnungsmieters gegen Betriebskostenabrechnungen müssen für jedes Abrechnungsjahr neu geltend …

fachanwaltsliste.de | 20. Mai 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Wohnungsmieter eine Einwendung gegen eine vom Vermieter erstellte Betri…

Bundesgerichtshof: Einwendungen des Wohnungsmieters gegen Betriebskostenabrechnungen müssen für jedes Abrechnungsjahr neu geltend …

fachanwaltsliste.de | 20. Mai 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Wohnungsmieter eine Einwendung gegen eine vom Vermieter erstellte Betri…

Bundesgerichtshof: Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von mehreren Mietern die Abrechnung …

fachanwaltsliste.de | 28. April 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten v…

Bundesgerichtshof: Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von mehreren Mietern die Abrechnung …

fachanwaltsliste.de | 28. April 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten v…

Betriebskostenabrechnung: Postverzögerungen gehen zulasten des Vermieters

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 30. Juni 2009 — Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten wird nur gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht. …

Kein Schuldanerkenntnis durch vorbehaltlose Auszahlung eines Betriebskostenguthabens

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 13. Januar 2011 — Der Vermieter hatte dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung erteilt und das sich ergebende Guthaben an den Mieter überwiesen. …