Bundesgerichtshof: Untersagung der Fusion Springer/ProSieben-SAT1 durch Bundeskartellamt war rechtmäßig
Der hat heute
entschieden, dass die Untersagung des Zusammenschlusses zwischen der Axel Springer AG und den Fernsehsendern ProSieben/SAT1
rechtmäßig war.
Das hatte Anfang 2006
Springer den Erwerb von Geschäftsanteilen an den Fernsehsendern ProSieben und SAT1 untersagt; Springer hätte nach dem Erwerb über
sämtliche Stammaktien an ProSieben und SAT1 verfügt. Das Bundeskartellamt hatte die Untersagung u. a. damit begründet, dass bei
Durchführung des Vorhabens eine beherrschende Stellung der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen auf dem bundesweiten Markt für
die Bereitstellung von Werbezeiten in Fernsehprogrammen (Fernsehwerbemarkt) verstärkt worden wäre. Wenige Wochen nach der Untersagung
hatten die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen erklärt, das Vorhaben nicht weiterverfolgen zu wollen.
Die gleichwohl von Springer eingelegte, vom Oberlandesgericht Düsseldorf zunächst als unzulässig verworfene war vom Bundesgerichtshof in einem ersten
Rechtsbeschwerdeverfahren für zulässig erachtet worden (Beschluss v. 25.9.2007 – KVR 30/06, BGHZ 174, 179 – Springer/Pro Sieben;
Pressemitteilung 136/2007). Das Oberlandesgericht hat daraufhin den Antrag von Springer festzustellen, dass die Untersagungsverfügung
des Bundeskartellamts rechtswidrig gewesen sei, als unbegründet zurückgewiesen.
Die dagegen vom Oberlandesgericht wiederum zugelassene Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die
Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass die Untersagung des Zusammenschlusses rechtmäßig war, bestätigt: Das Oberlandesgericht habe
rechtsfehlerfrei festgestellt, dass auf dem Fernsehwerbemarkt im Zeitpunkt des Zusammenschlussvorhabens ein marktbeherrschendes
Oligopol bestanden habe. Dieses Oligopol sei von den Sendergruppen einer…
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