Bundesgerichtshof tritt rechtsmissbräuchlichem Verteidigerverhalten entgegen
am 11.08.2006 von Vier Strafverteidiger
Der 3. Strafsenat hat in dem Revisionsverfahren gegen vier frühere Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ (vgl. Pressemitteilung Nr. 095/06 vom 29. Juni 2006) nunmehr auch das Rechtsmittel des Angeklagten G. verworfen. Damit ist das Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 18. März 2004 insgesamt rechtskräftig.
In diesem letzten Verfahren musste sich der Bundesgerichtshof mit der Zulässigkeit sog. „unwahrer Protokollrügen“ befassen. Damit wird die Verfahrensrüge eines Verteidigers bezeichnet, der wider besseres Wissen einen Verfahrensverstoß behauptet und sich dabei ein Versehen bei der Fassung des Hauptverhandlungsprotokolls zunutze macht.
Im Fall des Angeklagten G. war behauptet worden, seine Verteidigerin sei während der Vernehmung eines Zeugen nicht im Sitzungssaal gewesen. Dies werde durch das Protokoll bewiesen. Darin war versehentlich der Weggang der Verteidigerin verzeichnet. Die Nachprüfung hat ohne jeden Zweifel ergeben, dass diese tatsächlich anwesend war und sogar zahlreiche Fragen an den Zeugen gestellt hatte. Dies war auch der Revisionsverteidigerin bekannt, wie die Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof ergeben hat.
Eine solche bewusst unwahre Verfahrensrüge wird in der Fachliteratur und insbesondere in Kreisen der Strafverteidiger für zulässig erachtet; teilweise wird sogar ein „Recht oder gar die Pflicht zur Lüge“ aus der Beweiskraft des Protokolls abgeleitet. Hierzu wird in einem Handbuch für Strafverteidiger empfohlen, zur Umgehung „taktloser“ Fragen von Revisionsrichtern nach der Wahrheit einen anderen Verteidiger nur für das …
BGH: Rechtsmissbräuchliches Verteidigerverhalten
advobLAWg / Der Bundesgerichtshof hat die wahrheitswidrige Behauptung eines Verfahrensfehlers unter Berufung auf das insoweit fehlerhafte Protokoll dann als rechtsmissbräuchlich missbilligt, wenn der Beschwerdeführer sicher weiß, dass sich der Fehler unzweife…
BGH: Rechtsmissbräuchliches Verteidigerverhalten
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Missbräuchliches Verteidigerverhalten missbilligt
strafprozess / Der deutsche Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 29.06. bzw. 11.08.2006 (3 StR 284/05) die wahrheitswidrige Behauptung eines Verfahrensfehlers unter Berufung auf das insoweit fehlerhafte Protokoll dann als rechtsmissbräuchlich missbilligt, wen…
BGH: Bundesgerichtshof tritt rechtsmissbräuchlichem Verteidigerverhalten entgegen
Rechtblog / Der 3. Strafsenat hat in dem Revisionsverfahren gegen vier frühere Mitglieder der “Revolutionären Zellen” (vgl. Pressemitteilung Nr. 095/06 vom 29. Juni 2006) nunmehr auch das Rechtsmittel des Angeklagten G. verworfen. Damit ist das Urt…
Presseerklärung der Strafverteidigervereinigungen zu BGH-Urteil
Vier Strafverteidiger / Ich hatte hier über ein BGH-Urteil berichtet, mit dem der sogenannten “unwahren Verfahrensrüge” entgegengetreten wurde. Die Strafverteidigervereingungen haben dazu nun die nachfolgende Presseerklärung abgegeben: Strafver…
Urteil gegen „RZ“-Rädelsführerin rechtskräftig
ElbeBlawg / Fast 20 Jahre nach den Terroranschlägen der „Revolutionären Zellen“ (RZ) ist das Urteil gegen eine ihrer Rädelsführerinnen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision von Sabine Eckle…
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ElbeBlawg / Nach Befragung des Angeklagten durch das Gericht habe sich der Vorsitzende an diesen (Anm. d. Red.: an den Staatsanwalt) gewendet, um ihm für eine etwaige Befragung des Angeklagten das Wort zu erteilen. Zu diesem Zeitpunkt habe der Staatsanwalt…
Zündel-Prozess: BGH bestätigt Ausschluss der Verteidigerin
ElbeBlawg / Vor dem Landgericht Mannheim findet seit dem 9. Februar 2006 die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Zündel wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung statt. Am 31. März 2006 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe auf Vorlage des Landgerichts e…
Wahrheit geht vors Protokoll
LawBlog / Die tatsächliche Wahrheit steht über der Beweiskraft eines Hauptverhandlungsprotokolls. Wegen Rechtsmissbrauchs verwarf der Bundesgerichtshof deshalb eine Revision, die an sich begründet gewesen wäre. Laut Verhandlungsprotokoll hatte sich eine Ve…
