Bundesgerichtshof: Treuepflichten für die Gesellschafter eines Immobilienfonds in Sanierungsfällen (“Sanieren oder Ausscheiden”)

Urteil vom 19. Oktober 2009 – II ZR 240 /08 LG Berlin – Urteil vom 1. September 2006 – 100 O 141/05 KG Berlin – Urteil vom 19. September 2008 – 14 U 9/07

Die Klägerin, ein geschlossener Immobilienfonds in Form einer GmbH & Co OHG, ist wie eine Vielzahl derartiger Fonds in Berlin wegen des Fortfalls von Fördermitteln und der Situation auf dem Berliner Mietmarkt in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Ein im Jahre 2002 eingeholtes Sanierungsgutachten bescheinigte der Klägerin jedoch ihre grundsätzliche Sanierungsfähigkeit. Für die dazu mit den Gläubigerbanken zu schließende Sanierungsvereinbarung war auf Seiten der Klägerin u.a. erforderlich, dass ihre Gesellschafter neues Kapital aufbrachten.

Zwecks Umsetzung der Sanierungspläne beschloss die Gesellschafterversammlung der Klägerin im Oktober 2002 mit der nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlichen ¾ Mehrheit der Stimmen eine Kapitalherabsetzung um 99,9% und gleichzeitig die Erhöhung des Eigenkapitals um ca. 4,6 Mio Euro. Die Übernahme des Neukapitals war den Gesellschaftern freigestellt. Allerdings hatte eine gleichzeitig beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Folge, dass diejenigen Gesellschafter, die sich nicht bis zum 31. Dezember 2003 verbindlich an der Kapitalerhöhung beteiligten, zu diesem Stichtag aus der Gesellschaft ausschieden, ohne dass es einer weiteren Erklärung der Gesellschaft bedurfte. Zwei der vier Beklagten stimmten für diese Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die beiden anderen stimmten nicht zu.

Keiner der vier Beklagten hat sich bis zum Stichtag an der Kapitalerhöhung beteiligt. Die Klägerin meint, die Beklagten seien Ende 2003 als Gesellschafter ausgeschieden und verlangt von ihnen Zahlung des auf diesen Stichtag ermittelten, ihrer jeweiligen Beteiligung am Gesellschaftsvermögen entsprechenden sog. negativen Auseinandersetzungsguthabens, also Begleichung des auf sie jeweils entfallenden Verlustanteils. Die Klage war in beiden Instanzen erfolglos, da nach Ansicht von Land- und Kammergericht die Beklagten weiterhin Gesellschafter der Klägerin sind. Das Berufungsgericht hat im wesentlichen die Ansicht vertreten, der Gesellschafterbeschluss über das Ausscheiden im Falle der Weigerung, sich durch Zuführung neuen Kapitals an der Sanierung zu beteiligen, sei unwirksam. Es handele sich bei der Änderung des Gesellschaftsvertrages um eine “mittelbare Nachschussverpflichtung”, die zu ihrer Wirksamkeit nach § 707 BGB der Zustimmung aller Gesellschafter der Klägerin bedurft hätte. Da es daran fehle, seien auch die beiden Beklagten, die zugestimmt hätten, nicht an den Beschluss gebunden.

Auf die – von ihm zugelassene – Revision der Klägerin hat der II. Zivilsenat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der Senat hat entschieden, dass die beiden Beklagten, die den Gesellschafterbeschlüssen zugestimmt haben, an ihre Zustim…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Berlin , Bundesgerichtshof , Immobilienfonds , Ohg
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht

Erschienen 19. Oktober 2009 auf http://www.fachanwaltsliste.de/blog/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bundesgerichtshof: Treuepflichten für die Gesellschafter eines Immobilienfonds in Sanierungsfällen (”Sanieren oder Ausscheiden”)…

fachanwaltsliste.de | 19. Oktober 2009 — Urteil vom 19. Oktober 2009 - II ZR 240 /08 LG Berlin – Urteil vom 1. September 2006 – 100 O 141/05 KG Berlin – Urteil vom …

Treuepflicht Gesellschafter: Treuepflicht: Ausscheiden sanierungsunwilliger Gesellschafter

Paluka.de: Blog | 23. Oktober 2009 — Gesellschaftern, die bereit sind, in eine in die Schieflage geratene Gesellschaft weiteres Eigenkapital einzubringen, ist es ni…

Sanieren Oder Ausscheiden: Sanieren oder Ausscheiden

Rechtslupe | 19. Oktober 2009 — Mit den gesteigerten Treuepflichten der Gesellschafter eines Immobilienfonds in Sanierungsfällen hatte sich jetzt der Bundesger…

Ausscheiden Gesellschafter Gbr: Beratungssituation - Ausscheiden von Gesellschaftern

Steuerpraxis | 9. Juni 2008 — Beratungssituation: Austritt eines GesellschaftersEs ergibt sich die Situation, dass ein Gesellschafter aus der bestehenden G…

Darlehnshaftung von GbR-Gesellschaftern

Blickpunkt Recht & Steuern | 6. Januar 2006 — Grundsätzlich haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft auch…

Zeitraum zur Aufbewahrung von Unterlagen (Stammeinlage in der GmbH)

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 23. Juni 2006 — Kaufmännische Unterlagen der GmbH müssen gem. § 257 Abs. 4 HGB 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, die b…

Quotale Haftung Berlin: Bundesgerichtshof: Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

fachanwaltsliste.de | 8. Februar 2011 — Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bei der Vereinbarun…

Konkludente Vertretungsmacht trotz Gesamtvertretung bei GbR

Lichtenrader Notizen | 15. März 2005 — Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 14.02.2005 - II ZR 11/03 - zur Vertretungsmacht bei einer Gesellschaft bürgerlichen …

Aufgriffsrecht Gmbh: Aufgriffsrecht der Gesellschafter einer Untergesellschaft bei Anteilsverschiebungen in der Holdinggesellschaft

iusmapsBLOG | 19. März 2009 — Folgende Änderung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH wird von der Generalversammlung einstimmig beschlossen und zur Eintragung …

Das Wettbewerbsverbot der Gesellschafter einer OHG, GbR, GmbH

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 20. Februar 2009 — Das Wettbewerbsverbot ist Ausfluss der Treuepflicht der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft. Bei der GbR leitet sich da…