Bundesgerichtshof: Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften
fachanwaltsliste.de | 22. Februar 2011 — Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an die nach der Strafprozessordnung zu Beginn der …
Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an die nach der Strafprozessordnung zu Beginn der Hauptverhandlung erforderliche Verlesung des Anklagesatzes für Strafverfahren präzisiert, die eine Vielzahl von gleichartig begangenen Straftaten zum Gegenstand haben.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Ausgangsverfahren waren dem Hauptangeklagten Serien von Betrugstaten - insgesamt mehr als 1.400 Taten - vorgeworfen worden. Er hatte in einem Zeitraum von knapp fünf Jahren aus von ihm gegründeten Gesellschaften heraus die Geschädigten – zumeist Handwerker und Gewerbetreibende – mit Hilfe seiner mitangeklagten Mittäter, die als Vermittler agierten, durch täuschende Angaben zum Abschluss von Verträgen über völlig nutzlose Werbeanzeigen veranlasst. Den Tatopfern waren dadurch Schäden in unterschiedlicher Höhe entstanden. Der Gesamtschaden belief sich auf mehr als 1,8 Millionen Euro.
In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft im so genannten Anklagesatz die sämtliche Einzeltaten prägende gleichartige Begehungsweise geschildert sowie den Tatzeitraum, die Zahl der dem Hauptangeklagten und den Mitangeklagten jeweils vorgeworfenen Einzeltaten und den Gesamtschaden angegeben. Die individuellen Merkmale der Einzeltaten (Name, Anschrift und Telefonnummer des Geschädigten, Tag des Anrufs und der Bestellung, Name des anrufenden Mittäters, Höhe des Einzelschadens) waren in mehreren Listen mit fortlaufenden Nummern zusammengestellt, die der Anklageschrift als Anlagen beigefügt und im Anklagesatz in Bezug genommen waren. Für die Mitangeklagten waren die Einzeltaten, an denen sie jeweils beteiligt waren, in weiteren Listen zusammengestellt. Diese Listen bestanden ausschließlich aus Zahlen. Insgesamt hatten die – eng beschriebenen - Listen einen Umfang von mehr als 100 Seiten.
Mit ihren Rechtsmitteln hatten zwei der Angeklagten es als einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung beanstandet, dass der Staatsanwalt bei der Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung die Listen nicht mit verlesen hatte. Im Revisionsverfahren war deshalb zu klären, welche Anforderungen in Strafverfahren wegen einer Vielzahl gleichartig begangener Taten an die Verlesung des Anklagesatzes zu stellen sind. In der Strafrechtspraxis gewinnt diese Frage zunehmend an Bedeutung.
Der Große Senat für Strafsachen hat nunmehr entschieden, dass es in solchen Strafverfahren genügt, wenn ein inhaltlich auf den wesentlichen Kern reduzierter Teil des Anklagesatzes verlesen wird; Listen wie die im Ausgangsverfahren brauchen nach der Strafprozessordnung nicht vorgelesen zu werden. Er hat dieses Ergebnis aus einer Ausle…
» Vollständiger Artikelfachanwaltsliste.de | 22. Februar 2011 — Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an die nach der Strafprozessordnung zu Beginn der …
Strafverteidigung | 23. Februar 2011 — Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an die nach der Strafprozessordnung zu Beginn der …
Rechtslupe | 25. Februar 2011 — Der stundenlangen oder teilweise auch tagelangen Verlesung von Anklageschriften (die in der Praxis immer mehr zunehmen) hat der…
strafrechtsblogger | 22. Februar 2011 — Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie detailliert eine Anklageschrift verlesen werden muss, wenn dasselbe Tatsc…
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 22. Februar 2011 — Der Angeklagte war wegen insgesamt gut 1.400 Taten, bei welchen er unter anderem Kleinunternehmer und Handwerker durch Täuschun…
De lege lata | 13. Januar 2012 — Der BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011, GSSt 1/10, erteilt stunden- oder tagelangen Verlesungen von Anklageschriften eine Absage…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 5. März 2011 — Nach dem Beschl. des Großen Senats für Strafsachen vom 12.01.2011 – GSSt 1/10 wird es jetzt in den Hauptverhandlungen muntere…
Dr. Schmitz & Partner | 29. September 2011 — … Er lobte mein juristisches Streben, Hat früher sich auch damit abgegeben. Heine, Buch der Lieder Diese Zeilen fie…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 16. Juni 2011 — Im Moment stehen im Strafverfahren die Fragen des erforderlichen Umfangs der Anklageverlesung in sog. „Punktesachen“ hoch im Ku…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 8. März 2011 — Ich bin noch den Bericht über den 5. Hauptverhandlungstag am vergangenen Freitag (04.03.2011) im Verfahren gegen den Kollegen L…