Bundesgerichtshof stärkt Wettbewerb im Schienenverkehr
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Berlin (Reuters) - Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag mit einer Grundsatzentscheidung den Wettbewerb im Schienenverkehr gestärkt.
Nach einem Beschluss der Karlsruher Richter müssen S-Bahn-Linien in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben und dürfen nicht direkt an die Deutsche Bahn vergeben werden. Der Fall ist auch über das bevölkerungsreichste Bundesland hinaus von Bedeutung, weil in den kommenden Jahren viele Nahverkehrslinien neu ausgeschrieben werden. Der Betrieb von S-Bahnen oder Regionalexpress-Zügen ist ein lukrativer Milliardenmarkt, weil die Einnahmen der Verkehrsunternehmen zum Großteil vom Steuerzahler kommen. Bei DB Regio in Nordrhein-Westfalen werden nach Mitteilung des BGH etwa 64 Prozent der Gesamtkosten von der öffentlichen Hand bezahlt. Der Fahrkartenverkauf macht einen geringeren Teil aus. (AZ: X ZB 4/10)
Im konkreten Fall ging es um S-Bahn-Linien in Nordrhein-Westfalen, die die Deutsche Bahn nach früheren Verträgen bis 2018 betreiben sollte. Nach einem Streit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) über die Interpretation des Vertrages einigten sich beide Seiten, dass die DB die S-Bahnen bis 2023 betreiben darf und neue Züge anschafft. Das zur niederländischen Staatsbahn gehörende Unternehmen Abellio sah sich dadurch benachteiligt, weil es sich selbst Hoffnung auf den Betrieb einer Linie gemacht hatte. Vor dem BGH hatten auch die Bezirksregierung Münster und das Oberlandesgericht Düsseldorf im Sinne des Bahn-Konkurrenten entschieden, der heute schon Regionalzüge in Nordrhein-Westfalen betreibt.
Was mit den gut 30 Zügen passiert, die im Rahmen der Vereinbarung noch angeschafft werden sollten, ist nach Angaben der Bahn noch unklar.
BRANCHENTARIFVERTRAG AUCH MIT PRIVATBAHNEN
Die Direktvergabe von Nahverkehrslinien sorgte immer wieder für Streit. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass der rentable Betrieb von Strecken durch den Steuerzahler gesichert sei und die Bahnunternehmen das wirtschaftliche Risiko nicht zu einem wesentlichen Teil trügen.
Nach Mitteilung der Deutschen Bahn betrifft die Entscheidung mehr als 30 bevorstehende direkte Streckenvergaben. "Die Entscheidung des BGH schafft Rechtssicherheit in einer für den Nahverkehr entscheidenden Frage", erklärte DB-Regio-Chef Frank Sennhenn. Sein Unternehmen sei für mehr Wettbewerb gut gerüstet. Seit langem würden mehr als zwei Drittel der deutschen Strecken im Wettbewerb vergeben. "Wir sind in diesen Verfahren durchaus erfolgreich." Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sprach sich für eine Klarstellung durch den Gesetzgeber aus. Der Rechtsrahmen sei überholt. Die Behörden müssten Ausschreibung und Direktvergabe als Optionen haben.
Anders als bei Fernzügen, die sich weitgehend selbst tragen müssen, gibt es im öffentlich finanzierten Nahverkehr einige Bahn-Konkurrenten auf dem deutschen Markt. Viele Linien, die früher in der Hand des Staatskonzerns waren, werden von kleineren Konkurrenten betrieben. Ihre Angestellten verdienten bislang oft weniger als bei im DB-Konzern. Im Januar einigte sich aber die Verkehrsgewerkschaft EVG mit den Arbeitgebern auf einen Branchentarifvertrag. Die Lokführergewerkschaft GDL will für ihre Mitglieder bessere Bedingungen erreichen und hat für Mitte Februar Warnstreiks angekündigt.
Erschienen 8. Februar 2011 bei http://www.reuters.com.
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