Bundesgerichtshof schwächt Ansprüche von Ex-Ehepartnern
Karlsruhe (Reuters) - Der (BGH) hat die Rechte verheirateter Mütter gegenüber der Ex-Ehefrau ihres Mannes
gestärkt.
Sie und ihre Kinder hätten ein höheres Recht auf Unterhalt als die frühere Ehefrau, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten
Urteil. Die Richter änderten die Formel für die Berechnung des Unterhalts so ab, dass der neuen Ehe mit Kindern mehr Geld bleibt. Die
Richter entschieden im Fall eines Lehrers, der seit April 2005 rechtskräftig geschieden ist und seiner Ex-Frau wegen einer neuen
Heirat keinen Unterhalt mehr bezahlen will. (Az.: XII ZR 177/06)
Das Gericht urteilte über den sogenannten Unterhaltsrang, also darüber, welcher Partner vorrangig seinen Unterhalt erhalten muss.
Diese Frage ist wichtig für den zumeist vorkommenden Fall, dass das Geld des Hauptverdieners nicht ausreicht, um alle
Unterhaltsansprüche voll auszuzahlen. Dann bekommt der auf dem ersten Rang stehende Partner die ihm zustehende Summe voll ausbezahlt.
Der andere erhält den Rest.
Früher waren die Ex-Frauen stets die Bevorzugten. Doch die Unterhaltsrechtsreform hat sie den neuen Gattinnen ihrer Ex-Ehemänner
gleich- oder nachgestellt. Der BGH verschärfte die neue Reihenfolge jetzt noch zugunsten der neuen Frau. Demnach rutscht die Ex-Frau
im Unterhaltsrang nach unten, sofern sie während der alten Ehe ständig gearbeitet hat. Unberührt von all dem sind stets die Kinder,
die einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den verdienenden Elternteil haben.
In dem vom BGH entschiedenen Fall zahlte der Lehrer seiner Ex-Frau, die als Verkäuferin vollzeit arbeitet, monatlich 600 Euro
Unterhalt. Er klagte vor Gericht, um nach seiner erneuten Eheschließung im Oktober 2005 nicht mehr zahlen zu müssen. Außerdem habe er
seine Tochter zu versorgen, die seine jetzige Ehefrau 2003 geboren habe.
Quelle:
Reuters (31. Juli 2008)