Bundesgerichtshof : Prinz und Prinzessin von Hannover ./. div. Verlage: Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen (der Zeitgeschichte)
am 06.03.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
BGH, Urteile vom 6.03.2007 Az. VI ZR 13/06 ; 14/06 ; 50/06 ; 51/06 ; 52/06 ; 53/06
Der unter anderem für Ansprüche aus Verletzung des Rechts am eigenen Bild zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über das Verhältnis von Privatsphäre und Pressefreiheit zu entscheiden.
Zur Sache
Kläger sind Prinz und Prinzessin von Hannover. Beklagte sind verschiedene Presseverlage.
Die beklagten Verlage haben in mehreren von ihnen verlegten Zeitschriften verschiedene Artikel über die Klägerin und ihren Ehemann veröffentlicht, die u. a. mit Aufnahmen dieser beiden Personen bebildert waren. Die Fotografien sind sämtlich während verschiedener Urlaubsaufenthalte der Abgebildeten aufgenommen worden und zeigen die Kläger auf belebter Straße oder in einem Sessellift. Die Kläger begehren Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahmen.
Das Landgericht hate den Klagen im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24. Juni 2004 stattgegeben. Auf die Berufungen der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klagen abgewiesen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutz der Privatsphäre der Abgebildeten hinter dem mit der Pressefreiheit verwirklichten Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktrete, wenn die veröffentlichte Aufnahme die abgebildete Person in der Öffentlichkeit zeige. Deshalb hatte sich der BGH nunmehr mit den Verfahren zu befassen.
Spannungsverhältnis zwischen Art. 1, Art 2 GG und Art. 5 GG
Innerhalb des deutschen (Presse-) Rechts besteht ein permanentes Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten des Einzelnen aus Art. 1 und 2 GG und den Grundrechten des Art. 5 GG.
Einerseits: Anspruch der Öffentlichkeit auf Unterrichtung über das Zeitgeschehen
Einerseits hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, über das Zeitgeschehen unterrichtet zu …
Kammergericht weist Klage von Prinz Ernst August gegen Tageszeitungen ab
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BGH Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen
advobLAWg / Teilerfolg für Prinz und Prinzessin von Hannover: Bei der Veröffentlichung von Berichten und Bildern ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Nur diejenigen Fotos sind zulässig, die im Zusammenhang mit der Wortberichterstattung über die Erkranku…
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BGH folgt der Caroline-Rechtsprechung des EGMR
LBR-Blog / Welch ein Aufschrei ging durch den Blätterwald, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2004 die von der deutschen Rechtsprechung aufgestellten Kriterien zur Bildberichterstatung von Prominenten als unzulänglich einstufte. Das E…
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BGH: Urlaub als Ergeignis der Zeitgeschichte? - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten (Olli Kahn).
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach § 22 Satz 1 KUG dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden; hierv…
