Caroline Caroline
recht verständlich | 7. März 2007 — Nach der wegweisenden CICERO-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat diese Woche sich der Bundesgerichtshof gleicherma…
BGH, Urteile vom 6.03.2007 Az. VI ZR 13/06 ; 14/06 ; 50/06 ; 51/06 ; 52/06 ; 53/06 Der unter anderem für Ansprüche aus Verletzung des Rechts am eigenen Bild zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über das Verhältnis von Privatsphäre und Pressefreiheit zu entscheiden. Zur Sache Kläger sind Prinz und Prinzessin von Hannover. Beklagte sind verschiedene Presseverlage. Die beklagten Verlage haben in mehreren von ihnen verlegten Zeitschriften verschiedene Artikel über die Klägerin und ihren Ehemann veröffentlicht, die u. a. mit Aufnahmen dieser beiden Personen bebildert waren. Die Fotografien sind sämtlich während verschiedener Urlaubsaufenthalte der Abgebildeten aufgenommen worden und zeigen die Kläger auf belebter Straße oder in einem Sessellift. Die Kläger begehren Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahmen. Das Landgericht hate den Klagen im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24. Juni 2004 stattgegeben. Auf die Berufungen der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klagen abgewiesen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutz der Privatsphäre der Abgebildeten hinter dem mit der Pressefreiheit verwirklichten Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktrete, wenn die veröffentlichte Aufnahme die abgebildete Person in der Öffentlichkeit zeige. Deshalb hatte sich der BGH nunmehr mit den Verfahren zu befassen. Spannungsverhältnis zwischen Art. 1, Art 2 GG und Art. 5 GG Innerhalb des deutschen (Presse-) Rechts besteht ein permanentes Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten des Einzelnen aus Art. 1 und 2 GG und den Grundrechten des Art. 5 GG. Einerseits: Anspruch der Öffentlichkeit auf Unterrichtung über das Zeitgeschehen Einerseits hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, über das Zeitgeschehen unterrichtet zu werden und damit über alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse. Deshalb darf grundsätzlich die Presse zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben hierüber berichten, wobei sie keiner Zensur unterliegt und nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden darf, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält. Andererseits: Interessenabwägung des von Berichterstattung Betroffenen Andererseits müssen aber stets die geschützte Privatsphäre desjenigen beachtet werden, über den die Presse berichten will, so dass es stets einer Interessenabwägung bedarf. BGH: Auch bei Personen der Zeitgeschichte ist im Rahmen der Interessenabwägung der Informationswert der Berichterstattung in Ansatz zu bringen. Im Rahmen dieser Interessenabwägung könne unter Berücksichtigung des Urteils des EGMR vom 24. Juni 2004 für den Informationsanspruch der Öffentlichkeit auch bei den so genannten absoluten Personen der Zeitgeschichte der Informationswert der Berichterstattung nicht außer Betracht bleiben, betonte der BGH. Der erkennende Senat habe schon mehrfach ausgesprochen, dass der Schutz der Persönlichkeit des Bet…
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advobLAWg | 6. März 2007 — Teilerfolg für Prinz und Prinzessin von Hannover: Bei der Veröffentlichung von Berichten und Bildern ist eine Interessenabwägung v…
Handakte WebLAWg | 6. März 2007 — Teilerfolg für Prinz und Prinzessin von Hannover: Bei der Veröffentlichung von Berichten und Bildern ist eine Interessenabwägun…
LBR-Blog | 6. März 2007 — Welch ein Aufschrei ging durch den Blätterwald, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2004 die von der deutsch…
Law-Blog | 8. März 2007 — Für die Bildberichterstattung der herkömmlichen und elektronischen Presse, aber auch für den Gelegenheitsfotografen, der eine…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. April 2007 — 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (A…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. September 2007 — 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 25. Juli 2007 — 1. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden; hiervon besteht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 2. Juli 2007 — 1. Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prom…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 16. August 2007 — BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - VI ZR 164/06 GG Art. 5 Abs. 1; 2 Abs. 1; EMRK Art. 8, 10; KunstUrhG §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 …