Abstracts sind erlaubte freie Bearbeitung: Perlentaucher
Onlinerechtlich | 6. Dezember 2010 — Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit der Verwertung v…
BGH, Urteil vom 01.12.2010 I ZR 12/08 Perlentaucher; Vorinstanzen: LG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.11.2006 2/3 O 172/06; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.12.2007 11 U 75/06 sowie BGH, Urteil vom 01.12.2010 I ZR 13/08; Vorinstanzen: LG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.11.2006 2/3 O 171/06; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.12.2007 11 U 76/06 Der Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 01.12.2010 (I ZR 12/08 - Perlentaucher und I ZR 13/08, Veröffentlichung in MIR folgt) über die Zulässigkeit der Verwertung von sogenannten Abstracts entschieden. <br><br> <b>Zur Sache</b> <br><br> Die Beklagte betreibt auf der Website "perlentaucher.de" ein Kulturmagazin. Dort hat sie auch Zusammenfassungen (Abstracts) von Buchrezensionen aus verschiedenen renommierten Zeitungen eingestellt. Dazu gehören Buchkritiken aus der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung", die die Beklagte unter der Überschrift "Notiz zur FAZ" und "Notiz zur SZ" in deutlich verkürzter Form wiedergibt. Die Abstracts sind von Mitarbeitern der Beklagten verfasst und enthalten besonders aussagekräftige Passagen aus den Originalrezensionen, die meist durch Anführungszeichen gekennzeichnet sind. Die Beklagte hat den Internet-Buchhandlungen "amazon.de" und "buecher.de" Lizenzen zum Abdruck dieser Zusammenfassungen erteilt. <br><br> Die Klägerinnen - in einem Rechtsstreit die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", in einem weiteren Rechtsstreit die "Süddeutsche Zeitung" - sehen in dieser Verwertung der Abstracts durch Lizenzierung an Dritte eine Verletzung des Urheberrechts an den Originalrezensionen sowie eine Verletzung von Markenrechten und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Sie nehmen die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht in Anspruch. <br><br> Landgericht und Berufungsgericht haben die Klagen abgewiesen. Auf die Revisionen der Klägerinnen hat der Bundesgerichtshof die Berufungsurteile aufgehoben und die Sachen an das Berufungsgericht zurückverwiesen. <br><br> <b>Entscheidung des BGH:</b> <br><br> Der Bundesgerichtshof hat zwar die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, dass die urheberrechtliche Zulässigkeit einer Verwertung der Abstracts allein davon abhängt, ob es sich bei den Zusammenfassungen um selbständige Werke handelt, die in freier Benutzung der Originalrezensionen geschaffen worden sind und daher gemäß § 24 Abs. 1 UrhG ohne Zustimmung der Urheber der benutzen Werke verwertet werden dürfen. Nach Ansicht des BGH hat das Berufungsgericht bei seiner Prüfung, ob die von der Klägerin beanstandeten Abstracts diese Voraussetzung erfüllen, aber nicht die richtigen rechtlichen Maßstäbe angelegt und zu…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Dezember 2010 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.
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Dr. Graf | 15. Dezember 2010 — Rechtsnorm: § 24 Abs. 1 UrhG Der BGH hat mit Entscheidungen vom 01.12.2010 (Az. I ZR 12/08 und I ZR 13/08) im Rechtsstreit d…
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Jan Mönikes | 28. Juni 2011 — Der BGH hat sich in zwei Urteilen (I ZR 12/08 und I ZR 13/08) vom 01.12.2010 mit der Zulässigkeit der Verwertung von sogenannte…
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BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 6. Januar 2011 — Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat in der Entscheidung „Perlentaucher“ über die urheberrechtliche…
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Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 6. Dezember 2010 — BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. I ZR 12/08 §§ 24 Abs. 1 UrhG Der BGH hat laut Pressemitteilung entschieden, dass die urhebe…