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Bundesgerichtshof : Namens- und Identitätsmissbrauch - Zur Haftung von eBay bei Namensklau im Internet

am 11.04.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

BGH, Urteil vom 10..04.2008 - Az. I ZR 227/05
<b>Zur Sache</b>
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Der unter anderem für das Kennzeichen- und Namensrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
hatte am 10.04.2008 zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Aktionshaus auf Unterlassung
in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform Namensrechte verletzt werden.
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Die Beklagte betreibt die Internet-Auktionsplattform eBay. Der Kläger, der selbst bei eBay registriert war, dort
aber keinen Handel trieb, wurde im November 2003 von unzufriedenen Käufern angerufen, die der Meinung waren,
sie hätten bei ihm in einer eBay-Auktion einen Pullover erworben. Wie sich herausstellte, hatte sich der
Anbieter der Pullover – es handelte sich offenbar um ein Plagiat eines Markenpullovers – unter dem Decknamen
<i>universum3333</i> bei eBay mit dem bürgerlichen Namen des Klägers registrieren lassen; auch der Wohnort
und das Geburtsdatum des Klägers waren angegeben. Nachdem der Kläger dies eBay mitgeteilt und eBay diesen
Anbieter sofort gesperrt hatte, kam es in der Folge zu weiteren Anmeldungen, die sich unter Verwendung anderer
Decknamen wiederum mit Name, Adresse, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse des Klägers registrieren ließen.
Einzelne Käufer sandten dem Kläger als dem vermeintlichen Verkäufer die erworbenen Pullover zurück. Der Kläger
hat daraufhin eBay wegen der Verletzung seines Namensrechts als Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen.
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Das Landgericht und das Berufungsgericht haben der Klage stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Revision der
Beklagten führte zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
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Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass die Beklagte im Rahmen der Störerhaftung für die Verletzung des
Namensrechts des Klägers verantwortlich sei. Zwar könne ihr nicht zugemutet werden, im Voraus Prüfungen vorzunehmen.
Allerdings setze eine Prüfungspflicht der Beklagten ein, wenn sie auf eine konkrete Rechtsverletzung …

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BGH: Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen

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