Bundesgerichtshof : Hagelschaden? 150 EURO in bar! - Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung wettbewerbswidrig
am 09.11.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
BGH, Urteil vom 8.11.2007 Az. I ZR 192/06; Vorinstanzen: OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2006
Az. 4 U 86/06; LG Arnsberg, Urteil vom 6.04.2006 Az. 8 O 10/06
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 8.11.2007 entschieden, dass die Werbung von Kfz-Reparaturwerkstätten mit einer (teilweisen)
Rückerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung grundsätzlich wettbewerbswidrig ist.
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<b>Zur Sache</b>
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Die Beklagte betreibt in Villingen eine Werkstatt für Hagelschäden. In einer Anzeige im Schwarzwälder Boten
warb sie mit der Schlagzeile HAGELSCHADEN? 150 EURO in BAR mit einer Zahlung für den Fall, dass ein
kaskoversicherter Kunde seinen Hagelschaden reparieren lässt und die Kosten 1.000 übersteigen. Die
Vorinstanzen haben der Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbandes stattgegeben. Mit seiner Entscheidung vom 08.11.2007 hat der Bundesgerichtshof die Urteile der Vorinstanzen bestätigt.
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<b>Entscheidung des BGH</b>
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Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass die beanstandete Werbemaßnahme gegen das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Sie sei geeignet, die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen
Verkehrskreise unangemessen unsachlich zu beeinflussen (§ 4 Nr. 1 UWG).
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<b>Eine Werbung mit Preisnachlässen und Zugaben ist wettbewerbswidrig, wenn der Kunde bei der Entscheidungsfindung
Drittinteressen zu wahren hat</b>
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Zwar sei das Werben mit Preisnachlässen und Zugaben nach der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung
wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig. Eine unangemessene unsachliche Beeinflussung komme aber in den Fällen
in Betracht, in denen der
angesprochene Kunde bei der Entscheidung Interessen Dritter zu wahren habe. Die von der Zeitungsanzeige
angesprochenen (teil)kaskoversicherten Halter eines Kraftfahrzeuges erhielten den Rabatt für einen Vertragsschluss,
für dessen Kosten abgesehen vom Selbstbehalt …
BGH: Unlautere Werbung mit (Teil-) Erstattung des Selbstbehalts bei Teilkaskoversicherung, Urteil v. 08.11.2007 – I ZR 192/06
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