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Bundesgerichtshof : Für Personen des politischen Lebens ist ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit anzuerkennen - Bundesgerichtshof weist Klage im Fall Simonis vollständig ab.

am 24.06.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

BGH, Urteil vom 24.06.2008 - Az. VI ZR 156/06; Vorinstanzen: LG Berlin, Urteil vom 22.11.2005 - Az. 27 O 787/05; KG Berlin, Urteil vom 13.06.2006 - Az. 9 U 251/05
<b>Zur Sache</b>
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Die Klägerin schied am 27. April 2005 aus dem Amt der Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein aus. Sie beanstandet,
an diesem Tag und am Folgetag von Reportern der Beklagten verfolgt und fotografiert worden zu sein. Ferner
beanstandet sie die Veröffentlichung einiger Fotos in der von der Beklagten herausgegebenen Bild-Zeitung,
mit denen der Artikel vom 28. April 2005 Danach ging Heide erst mal shoppen illustriert war; die beanstandeten
Fotos zeigen die Klägerin bei privaten Einkäufen.
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Das Landgericht Berlin hat die Beklagte zur Unterlassung der Bildveröffentlichung verurteilt. Es hat sie ferner
verurteilt, darüber Auskunft zu erteilen, welche Bildnisse der Klägerin sie in Besitz hat, die sie aufgrund der
der Klägerin am 27. und 28. April 2005 von drei Fotografen erhalten hat. Schließlich hat das Landgericht die Beklagte
verurteilt, die Klägerin von Anwaltskosten für die Rechtsverfolgung freizustellen.
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Auf die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht die Unterlassungsklage abgewiesen; der Auskunfts- und
Freistellungsklage hat es nur teilweise bezogen auf die am 28. April 2005 gefertigten Fotos stattgegeben. Dagegen
haben beide Parteien Revision eingelegt.
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<b>Entscheidung des BGH: Vollständige Klageabweisung</b>
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Der unter anderem für Fragen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat hat die Klage
nunmehr vollständig abgewiesen.
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<b>Für Personen des politischen Lebens ist ein gesteigertes Informationsinteresse des Publikums anzuerkennen</b>
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Der Klägerin steht kein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der am 27. April 2005 gefertigten Fotos zu. Bei den
Fotos handelt es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, die ohne Einwilligung der Klägerin
veröffentlicht …

Bundesgerichtshof weist Klage im Fall Simonis gegen Bild ab

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Am Ende der Amtszeit beginnt nicht unmittelbar die Privatsspähre. Bundesgerichtshof weist Klage im Fall Simonis vollständig ab

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Bundesgerichtshof weist Klage im Fall Simonis vollständig ab

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BGH: Kein Unterlassungsanspruch der ehem. Ministerpräsidentin Simonis gegen Bild

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Bundesgerichtshof : Keine vorbeugende Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

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Heide Simonis Fotos als Bildnisse der Zeitgeschichte - zum Urteil des BGH

Rechtsanwalt News / Sehr ärgerlich ist es für den Beteiligten, wenn man bei etwas sehr unangenehmen einen historischen Bezug festmachen kann. Dann können nämlich Bilder dieser Ereignisse ohne weiteres veröffentlicht werden. Dies mußte Heide…

Heide Simonis Fotos als Bildnisse der Zeitgeschichte - zum Urteil des BGH

Rechtsanwalt News / Sehr ärgerlich ist es für den Beteiligten, wenn man bei etwas sehr unangenehmen einen historischen Bezug festmachen kann. Dann können nämlich Bilder dieser Ereignisse ohne weiteres veröffentlicht werden. Dies mußte Heide…

BGH Vorschau: Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen die Veröffentlichung von Fotos prominenter Personen

Rechtblog / Die Klägerin ist eine bekannte Fernsehjournalistin. Die Beklagte hat in der Zeitschrift “Bild der Frau” ein Foto veröffentlicht, das sie mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen in Port Andrax auf Mallorca zeigt. Auf die Klage der Klägerin ha…

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MEDIEN INTERNET und RECHT / <b>Zur Sache</b> <br><br> Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermie…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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