Bundesgerichtshof : "Einkauf Aktuell" der Deutschen Post nicht wettbewerbswidrig

BGH, Urteil vom 15.12.2011 - I ZR 129/10 - Einkauf Aktuell; Vorinstanzem: LG Hamburg, Urteil vom 06.11.2008 - 315 O 136/08; OLG Hamburg, Urteil vom 09.06.2010 - 5 U 259/08 Die Verteilung der Werbesendung "Einkauf Aktuell" durch die Deutsche Post AG ist nicht deshalb wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, weil sie redaktionelle Beiträge enthält. Obwohl die Keditanstalt für Wideraufbau größter Einzelaktionär der Deutschen Post AG ist, werde diese nicht von Bund und Ländern beherrscht und das Gebot der Staatsferne der Presse sei nicht berührt. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.12.2011 (I ZR 129/10) entschieden. <br><br> <strong>Zur Sache</strong> <br><br> Die Beklagte ist die Deutsche Post AG, deren größter Einzelaktionär mit einem Anteil von 30,5% die in Bundes- und Landeseigentum stehende Kreditanstalt für Wiederaufbau ist. Die Beklagte lässt über ihre Zusteller vorwiegend in Ballungsgebieten und großen Städten an alle Haushalte wöchentlich die Werbesendung "Einkauf Aktuell" verteilen. Diese Werbesendung enthält neben dem Fernsehprogramm auch verschiedene Rubriken mit redaktionellen Beträgen. Dies beanstanden der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter, die sich mit ihrer auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gestützten Klage dagegen wenden, dass die Werbesendung der Beklagten solche redaktionellen Inhalte enthält; dies laufe dem Gebot der Staatsferne der Presse zuwider und sei damit auch wettbewerbswidrig. <br><br> Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kläger ist ohne Erfolg geblieben. Der BGH hat diese Entscheidung bestätigt. <br><br> <strong>Entscheidung des Bundesgerichtshofs:</strong> <br><br> Die Deutsche Post AG sei nicht Adressatin des aus der Pressefreiheit abgeleiteten Gebots der Staatsferne der Presse, weil sie vom Bund und den Ländern nicht beherrscht wi…

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Themen: Bundesgerichtshof , Hamburg , Landgericht , Bund , Deutsche Post AG , Deutsche Post , Anteil

Erschienen 16. Dezember 2011 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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BGH: "Einkauf Aktuell" der Deutschen Post AG verstößt nicht gegen das Gebot der staatsferne der Presse

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