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Bundesgerichtshof : Cool Water, Icy Cold, JOOP! & Co - Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

am 07.12.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

BGH, Urteil vom 6.12.2007 – Az. I ZR 169/04; Vorinstanzen: LG Frankfurt a. M.,
Urteil vom 2.07.2003 – Az. 2/6 O 266/02; OLG Frankfurt a. M. – Urteil vom 1.07.2004 – Az. 6 U 126/03
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
mit Urteil vom 06.12.2007 ( Az. I ZR 169/04) die Abweisung der Klage eines bekannten Parfümherstellers
gegen einen Konkurrenten bestätigt, dessen preisgünstige Parfüms Duftimitate der Produkte der Klägerin
sein und durch ihre Bezeichnungen Assoziationen zu den Originalprodukten wecken sollen.
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<b>Zur Sache</b>
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Die Klägerin, die hochpreisige Parfüms bekannter Marken vertreibt, hatte behauptet, die von den Beklagten
vertriebenen preiswerten Parfümprodukte seien Imitate von Markenparfüms. Außerdem – so der Klagevortrag –
verwende die Beklagte für ihre Produkte Bezeichnungen, denen die angesprochenen Verkehrskreise entnehmen
könnten, welches bekannte Markenparfüm durch das betreffende Billigparfüm nachgeahmt werde.
So sei beispielsweise Icy Cold als Hinweis auf das Parfüm Cool Water von Davidoff und Sunset Boulevard
als Hinweis auf das Originalprodukt Sun von Jil Sander zu verstehen. Die Verwendung des Anfangbuchstabens
J bei Justice Blue sei dahin zu deuten, dass es sich um die Nachahmung eines Originalparfüms der
Marke JOOP! handele. Die Klägerin hat darin eine unzulässige vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gesehen. Nach dieser Vorschrift handelt unlauter,
wer bei einer vergleichenden Werbung eine Ware als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten
Kennzeichen vertriebenen Ware darstellt. Die Vorinstanzen hatten die u. a. auf Unterlassung gerichtete Klage abgewiesen.
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<b>Entscheidung des BGH: Hier keine ausreichende Deutlichkeit der Imitationsbehauptung i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG </b>
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Der Bundesgerichtshof hat die …

BGH-Urteil zur vergleichenden Werbung

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BGH: Vergleichende Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen - Deutlichkeit der Imitationsbehauptung

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Parfümwerbung: Icy Cold ist nicht Cool Water

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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