Bundesgerichtshof: Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von
Nachbesserungsarbeiten getroffen.
Der Kläger leaste von einer Leasinggesellschaft einen Neuwagen Audi S4, den die Gesellschaft bei der Beklagten erwarb. Die
Gewährleistungsansprüche bezüglich des Pkw wurden von der Leasinggesellschaft an den Kläger abgetreten. Bereits kurz nach Übergabe
beanstandete der Kläger verschiedene Mängel, darunter einen Fehler des Motors, der sich in Zündaussetzern, sporadischem
Leistungsverlust und Rütteln des Motors zeige. Die Beklagte führte mehrfach Nachbesserungsarbeiten durch. Der Kläger behauptet, dass
der Mangel auch durch die Reparaturversuche der Beklagten nicht beseitigt worden sei, und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger von der Beklagten die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der erlangten Gebrauchsvorteile Zug
um Zug gegen Rückgabe des Audi S4. Im Rahmen der während des Prozesses erfolgten Beweiserhebung stellte der Sachverständige erstmals
bei der dritten Begutachtung des Fahrzeugs den vom Kläger beschriebenen Mangel fest. Der Sachverständige konnte jedoch nicht angeben,
wann dieser Mangel erstmalig aufgetreten war. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung des
Klägers zurückgewiesen, weil der Kläger nicht habe beweisen können, dass der vom Sachverständigen im Prozess festgestellte
Fahrzeugmangel auf der erfolglosen Nachbesserung der Beklagten beruhe und nicht auf eine neue Mängelursache zurückzuführen sei.
Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte Erfolg. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers
wieder entgegengenommen hat, die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung trägt. Die Beweis…
» Vollständiger Artikel