Bundesgerichtshof: Bestätigung der Verurteilung von Mutter und Tochter sowie von deren Freund wegen Ermordung des Ehemannes bzw.
Stiefvaters
Das Landgericht hat die Angeklagten Marion T. und Dennis S. wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und die zur Tatzeit 18 Jahre
alte Dragica T. zu einer 6 jährigen Jugendstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts litt Marion T. stark unter den immerwährenden und teilweise sehr massiven Gewalttätigkeiten
ihres Ehemanns, Zoran T., dem späteren Tatopfer. Aus der Ehe waren acht Kinder hervorgegangen, darunter die 1992 geborene Dragica T.
Die familiären Verhältnisse waren problematisch, die Familie wurde von sozialen Diensten, u.a. Jugendämtern, betreut. Zoran T. ging
keiner geregelten Arbeit nach. Er konsumierte Alkohol im Übermaß. Er versuchte stets die Familie zu beherrschen, die Töchter durften
die Wohnung nur für Schulbesuche und zum Einkaufen verlassen. Auch gegen die Kinder wurde Zoran T. wiederholt gewalttätig. Marion T.
flüchtete zweimal in ein Frauenhaus, wo sie Zoran T. jedoch jeweils ausfindig machte. 2007 kam es zur Trennung, im Spätsommer 2008
zog Zoran T. jedoch wieder bei der Familie ein. Es kam erneut zu Tätlichkeiten. Dragica T. konsumierte aufgrund der belastenden
Familiensituation erhebliche Mengen Alkohol. Im Juli 2009 musste sie wegen einer Alkoholintoxikation stationär behandelt werden,
anschließend wurde sie in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. In dieser Zeit ging sie eine Beziehung mit dem zu dieser Zeit
in einer Notunterkunft wohnenden Angeklagten Dennis S. ein, dessen Stiefvater eine mehrjährige Haftstrafe wegen eines
Kapitalverbrechens zu verbüßen hat.
Im Sommer 2009 beschloss Marion T., ihren Ehemann zu töten. Sie versuchte zunächst erfolglos, einen Bekannten zur Tat oder deren
Finanzierung zu überreden. Am Vormittag des 28. August 2009 – es war erneut zu innerfamiliären Streitigkeiten gekommen – verabredeten
Marion und Dragica T., Zoran T. durch heimliches Verabreichen von Diazepam-Tabletten, die sie zuvor von Dennis S. erhalten hatten,
handlungsunfähig zu machen und sodann von Dennis S. töten zu lassen. In Umsetzung dieses Plans verabreichte Marion T. im weiteren
Verlauf des Tages dem ahnungslosen Zoran T. in der gemeinsamen Wohnung in Stuttgart Diazepam-Tabletten und eine große Dosis eines
Schlafmittels, die sie jeweils in alkoholischen Getränken aufgelöst hatte. Nachdem Zoran T. in einen narkotischen Tiefschlaf gefallen
war, trafen sich die Angeklagten im Keller des Wohnanwesens. Marion T. übergab Dennis S. die Wohnungsschlüssel und erklärte ihm, wo
er ein ihrer Ansicht nach geeignetes Messer finden könne; spätestens zu diesem Zeitpunkt entschloss sich Dennis S. dazu, Zoran T. –
wie von ihm gefordert – “wegzumachen”, “abzustechen”. Nachdem sich Marion T. mit den anderen Kindern entfernt hatte, betrat Dennis S.
zusammen mit Dra…
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