Bundesgerichtshof: Bestätigung der Verurteilung eines Gastwirts wegen tödlichen Ausgangs eines Wetttrinkens mit einem Jugendlichen
Beschluss vom 24. März 2010 – 5 StR 31/10 LG Berlin – (522) 1 Kap Js 603/07 Ks (1/08) – Urteil vom 3. Juli 2009
In den frühen Morgenstunden des 25. Februar 2007 trank der angeklagte Gastwirt in der von ihm betriebenen Gaststätte mit einem
16-Jährigen Schüler, der ihn zuvor zu einem “Wettstreit” herausgefordert hatte, Tequila, um zu ermitteln, wer von beiden der
“Trinkfestere” sei. “Verlierer” sollte derjenige sein, der sich übergeben oder nicht mehr in Lage sein würde, weiter zu trinken. Der
Angeklagte ließ sich jedoch – vom Tatopfer zunächst unbemerkt – mindestens 20 Gläser à 0,02
einschenken, die er anstelle von trank. Nachdem
der Jugendliche mindestens 44 Gläser Tequila getrunken hatte, sank er schließlich mit dem Kopf auf den Tresen. Die erst etwa drei
Stunden später verständigten Rettungskräfte versuchten vergeblich, den Geschädigten zu reanimieren, bei dem es infolge der
Alkoholintoxikation (mindestens 4,4 Promille) zu einer Atemdepression und Herzstillstand gekommen war. Er verstarb etwa einen Monat
später, ohne wieder das erlangt zu
haben.
Das verurteilte
den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie wegen weiterer Verstöße gegen das (Ausschank von Branntwein an
Jugendliche) zu einer F…
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