Bundesgerichtshof: Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft wegen großer Flugverspätung
Urteil vom 18. Februar 2010 – Xa ZR 95/06 AG Rüsselsheim – 3 C 109/06 – Urteil vom 17. März 2006 LG Darmstadt – 21 S 82/06 – Urteil vom 12. Juli 2006
Der unter anderem für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Revisionssache Sturgeon gegen Condor Flugdienst GmbH sowie in vier weiteren ähnlich gelagerten Streitfällen das beklagte Luftverkehrsunternehmen zu Ausgleichszahlungen nach der Fluggast-rechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft wegen eines erheblich verspäteten Fluges verurteilt.
Die Kläger buchten einen Charterflug von Frankfurt nach Toronto und zurück. Der Rückflug verschob sich wegen technischer Defekte des vorgesehenen Flugzeugs und erfolgte erst am nächsten Tag. Die Kläger kamen mit einer Verspätung von etwa 25 Stunden in Frankfurt an. Sie haben die Fluggesellschaft auf die Ausgleichszahlung von 600,– € pro Person verklagt, die in der Fluggastrechte-verordnung für den Fall einer Annullierung des geplanten Fluges vorgesehen ist. Die Beklagte lehnte eine Ausgleichszahlung ab, weil es sich lediglich um eine Verspätung gehandelt habe, die nach der Verordnung nicht ausgleichspflichtig sei. Auch das Amtsgericht und das Berufungsgericht haben mit dieser Begründung die Ausgleichsansprüche der Kläger zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Kläger.
Der Bundesgerichtshof hatte mit Beschluss vom 17. Juli 2007 zunächst das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) Fragen zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung vorgelegt (s. Pressemitteilung Nr. 102/2007), über die der EuGH mit Urteil vom 19. November 2009 (C-402/07 und C-432/07) befunden hat. Dabei hat er u. a. entschieden, die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 seien dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen, sofern die große Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht.
Die Beklagte ist der Auffassung, dass der EuGH in seinem Urteil seine Auslegungskompetenz überschritten und sich in Widerspruch zu den höherrangigen Bestimmungen des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) gesetzt habe. Vor einer abschließenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs …
» Vollständiger ArtikelThemen: Frankfurt , Bundesgerichtshof , Darmstadt , Toronto , Fluggastrechte-Verordnung (Nr. 261/2004)
Erschienen 21. Februar 2010 auf http://www.fachanwaltsliste.de/blog/.
BGH XA ZR 95/06: BGH (Xa ZR 95/06) spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft wegen gr…
Recht für Verbraucher | 20. Februar 2010 — Bundesgerichtshof spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft wege…
Bundesgerichtshof bestätigt Ausgleichanspruch wegen großer Flugverspätung
News Blog Rechtsanwältin Berger | 14. März 2010 — Der BGH mit Urteil vom 18. Februar 2010 (Xa ZR 95/06) das beklagte Luftverkehrsunternehmen zu Ausgleichszahlungen nach der Fl…
Ausgleichansprüche wegen großer Flugverspätung
Rechtslupe | 19. Februar 2010 — Der Bundesgerichtshof setzt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der Eu…
EuGH Flugverspätung Sao Paulo: BGH: Ausgleichsansprüchen bei verspäteter Flugzeugankunft am Endziel – EuGH-Vorlage
Dr. Graf | 17. Dezember 2010 — Rechtsnormen: Art. 6, Art. 7 Fluggastrechteverordnung Mit Beschluss vom 09.12.2010 (Az. Xa ZR 80/10) hat der BGH dem EuGH Fra…
Bundesgerichtshof: Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei Annullierung des Zubringerflugs
fachanwaltsliste.de | 14. Oktober 2010 — Das klagende Luftverkehrsunternehmen KLM macht einen nach Grund und Höhe unstreitigen Anspruch auf Vergütung für einen Flug von…
Bundesgerichtshof: Legt Fragen zu den Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei verspäteter Ankunft am Endziel de…
fachanwaltsliste.de | 9. Dezember 2010 — Die Klägerin verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen unter anderem eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro nach Art…
Bundesgerichtshof: Legt Fragen zu den Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei verspäteter Ankunft am Endziel de…
fachanwaltsliste.de | 9. Dezember 2010 — Die Klägerin verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen unter anderem eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro nach Art…
XA ZR 15/10: BGH (Xa ZR 15/10 ) zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung
Recht für Verbraucher | 14. Oktober 2010 — Bundesgerichtshof zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei Annullierung des Zubringerflugs …
Bundesgerichtshof: Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung gegen …
fachanwaltsliste.de | 20. Januar 2011 — Die Kläger verlangen von dem beklagten Luftfahrtunternehmen, das seinen Hauptsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat, u…
Bundesgerichtshof: Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung gegen …
fachanwaltsliste.de | 20. Januar 2011 — Die Kläger verlangen von dem beklagten Luftfahrtunternehmen, das seinen Hauptsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat, u…

