Bundesgericht: Hartz-IV-Leistungen für Kinder verfassungswidrig

Kassel (Reuters) - Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig.

Die Richter entschieden am Dienstag in Kassel, die geltende Regelung verstoße in mehrfacher Weise gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Die Bestimmung sieht vor, dass Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern bis zum Alter von 14 Jahren 60 Prozent der monatlichen Regelleistung von 351 Euro für ledige Erwachsene erhalten, also 211 Euro. Das Bundessozialgericht rief deshalb das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dieses muss nun über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.

Nach Auffassung der Kasseler Richter hätte die Bundesregierung die Höhe der Leistungen nicht festsetzen dürfen, ohne den für Kinder notwendigen Bedarf detailliert zu ermitteln. Zum Juli dieses Jahres ist für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets eine Erhöhung des Sozialgelds auf 70 Prozent geplant. (Az.: B 14/11b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R).



Quelle: Reuters (27. Januar 2009)

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Themen: Germany , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Business Activities , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Labour; Employment; Unemployment , Kassel , Arbeitslosengeld II

Erschienen 27. Januar 2009 bei http://www.reuters.com.

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