Bundeseinheitlicher Anwaltsausweis
am 19.09.2005 von Handakte WebLAWg
Die Post hatte einer Kollegin Schwierigkeiten bei der Abholung einer Einschreibesendung gemacht, als sie dazu ihren Anwaltsausweis vorlegte. Mit dem Hinweis, es handele sich nicht um einen Dienstausweis, hatte sie die Aushändigung der Postsendung verweigert. Wenn Sie in vergleichbare Schwierigkeiten kommen, weisen Sie bitte auf Folgendes hin:
Die Rechtsanwaltskammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine siegelführende Behörde, die den Anwaltsausweis ausstellt. Da der Ausweis zudem bundesweit genutzt wird, so dass alle Rechtsanwaltskammern des Bundesgebiets solche Ausweise ausstellen, stellt diesen Ausweis keine örtlich oder inhaltlich begrenzte Anwaltsvereinigung aus, sondern alle Rechtsanwaltskammern des Bundesgebiets. Zudem sind die Rechtsanwaltskammern die einzigen Institutionen, die …
Ausweis abgelaufen?
RA J. Melchior, Wismar / KEIN Problem - jetzt können Sie HIER Ihren Ausweis online verlängern lassen - und das sogar gebührenfrei: Ausweis einscannen, hochladen und ... einige Sekunden später erscheint Ihr verlängerter Ausweis, fertig zum Ausdrucken…
Arbeitsrecht: Mundraub ist kein Kündigungsgrund
LohnPraxis-Weblog / Erschleicht sich einer Ihrer Mitarbeiter Sozialleistungen Ihres Unternehmens von geringem Wert, dürfen Sie ihn deswegen nicht entlassen. Ein solcher Pflichtverstoß rechtfertigt allenfalls eine Abmahnung. So hat das Arbeitsgericht Frankfurt…
Anwaltsausweis nicht herborgen
Juristisches und Sonstiges / Und jetzt lieber Herr Kollege schreiben wir 100 mal: Ich soll meinen Anwaltsausweis nicht herborgen, schon gar nicht wenn mir bekannt ist, dass er für einen Ausbruch verwendet werden soll. (via orf.at und kurier.at)…
Ombudsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer
ADR-Blog / Die regionalen Rechtsanwaltskammern haben sich nach intensiven Diskussionen einstimmig für die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer ausgesprochen. Die Ombudsstelle soll in Zukunft in Streitigkeiten zwischen Rechtsan…
Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung
RRef.de / BGH v. 18.04.2005 - AnwZ (B) 27/04 BRAO § 73 Abs. 2 Nr. 9 a) Zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung dürfen die Rechtsanwaltskammern von ihren Mitgliedern Umlagen erheben. b) Die Rechtsanwaltskammern sind befugt, sich im Rahmen i…
Anwaltsbezogene Referendarausbildung
Handakte WebLAWg / Zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung dürfen die Rechtsanwaltskammern von ihren Mitgliedern Umlagen erheben. Die Rechtsanwaltskammern sind befugt, sich im Rahmen ihrer Mitwirkung nach § 73 Abs. 2 Nr. 9 BRAO auch finanziell an d…
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