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Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Neue Führungsstruktur beschlossen

am 19.02.2008 von http://www.kapital-rechtinfo.de

Der Finanzausschuss hat am Mittwochmorgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (16/7078) in geänderter Fassung angenommen. Ziel ist es, die Führungsstruktur der Bonner Behörde dahingehend zu modernisieren, dass künftig nicht mehr wie bisher nur ein Präsident an der Spitze steht, sondern eine gesamtverantwortliche Leitung in Form eines Direktoriums installiert wird. Dieses Direktorium soll aus dem Präsidenten sowie vier Exekutivdirektoren bestehen, von denen einer als Vizepräsident ständiger Vertreter des Präsidenten ist. Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.
Die BaFin war im Jahre 2002 aus den ehemaligen Bundesämtern für das Kreditwesen, für Versicherungen und für den Wertpapierhandel hervorgegangen. Damals sei noch der Präsidialführung der Vorzug vor einem kollegialen Modell gegeben worden, um die Verantwortung eindeutig auf den Präsidenten auszurichten, heißt es im Entwurf. Nach fünfjähriger Erfahrung gelte es jedoch, die Führungsstruktur an veränderte Zusammenhänge anzupassen. Die von den Koalitionsfraktionen beantragten Änderungen am Regierungsentwurf betreffen die Benennung der Zuständigkeitsbereiche der künftigen Exekutivdirektoren, nämlich Querschnittsaufgaben/Innere Verwaltung (statt wie zunächst geplant Grundsatzfragen/Innere Verwaltung), Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht. Darüber hinaus wollen Union und SPD klargestellt haben, dass es Aufgabe des Präsidenten ist, dem Verwaltungsrat über die Geschäftsführung der BaFin zu berichten, und zwar unabhängig von der Pflicht der Exekutivdirektoren, über ihre jeweiligen Aufgabenbereiche ebenfalls zu berichten.
Während sich FDP und Linksfraktion zu dem Gesetzentwurf enthielten, lehnten Bündnis 90/Die Grünen ihn ab. Die Grünen kritisierten das Verhalten der Behörde in der jüngsten Finanzkrise, in der sie nicht präventiv tätig geworden sei. Die BaFin sei nicht gut …

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