Bundesarbeitsgericht sieht in der Unterschlagung geringwertiger Sachen keine “erhebliche Pflichtwidrigkeit”, die eine fristlose Kündigung – ohne vorhergehende Abmahnung – rechtfertigt

Verstehen muß man das nicht.

Das BAG hat die Kündigung im Fall Emmely für unwirksam erklärt. Eine fristlose Kündigung verlangt eine erhebliche Pflichtwidrigkeit als Kündigungsgrund. Diese erhebliche Pflichtwidrigkeit sah das BAG offensichtlich nicht als gegeben an.

Kaisers darf jetzt das weiterbestehende Arbeitsverhältnis rückwirkend seit dem Tag der fristlosen Kündigung abrechnen und das Gehalt an die Kassierin nachzahlen…nebst Zinsen versteht sich

Die Sitzung des 2.Senats des BAG wurde von starken Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Für die öffentlichkeit waren andere Bereiche des BAG gesperrt. Begleitet von gewerkschaftlich organisierten Solidaritätsbekundungen hatte vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt heute ab 12.00 Uhr die Verhandlung zur umstrittenen Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung von 1,30 Euro s…

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Themen: Kündigung , Arbeitsgericht , Arbeitgeber , Kaisers , Kommentiert , Arbeitnehmer , Arbeitsrecht Kündigung , Fristlose Kündigung , 2 Azr , Bundesarbeitsgeriicht

Erschienen 10. Juni 2010 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

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