Bundesarbeitsgericht: Internet - Pornographie am Arbeitsplatz ist nicht so schlimm

Das Bundesarbeitsgeicht musste sich in einer aktuellen Entscheidung ein weiteres Mal mit einer Kündigung wegen exzessiven Surfens am Arbeitsplatz auseinandersetzen: "Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich, in der Regel schuldhaft verletzt. Auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb nicht untersagt ist, kann sie eine solche erhebliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeber zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigen. Ob sie das für eine Kündigung erforderliche Gewicht hat, hängt ua. von ihrem Umfang, der etwa damit einhergehenden Versäumung bezahlter Arbeitszeit oder einer durch die Art der Nutzung herbeigeführten Gefahr der Rufschädigung des Arbeitgebers ab. Der Kläger war seit 1999 bei der Beklagten als Bauleiter beschäftigt. Für seine Tätigkeit stand ihm ein dienstlicher PC zur Verfügung, den er nicht allein nutzte und für dessen Nutzung die Beklagte keine Vorgaben gemacht hatte. Bei einer Kontrolle des PC stellte die Beklagte fest, dass von dem PC häufig Internetseiten mit vorwiegend erotischem oder pornografischem Inhalt aufgerufen und dass Bilddateien mit solchem Inhalt abgespeichert worden waren. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2004 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht, ohne den Kläger vorher abgemahnt zu haben. Mit seiner Kündigungsschutzklage hat sich der Kläger gegen diese Kündigung gewandt und die Vorwürfe bestritten. Die Beklagte hat insbesondere geltend gemacht, der Kläger habe die während der privaten Internetnutzung nicht erledigte Arbeit in Überstunden nachgeholt und sich dies auch noch vergüten lassen. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht sie abgewiesen. Die Revision des Klägers war erfolgreich und führte zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht zur weiteren Sachaufklärung. Ob der Kläger das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in kündigungsrelevanter Weise genutzt oder auch andere mit der Nutzung im Zusammenhang stehende Pflichtverletzungen begangen hat, konnte mangels entsprechender tatrichterlicher Feststellungen des Landesarbeitsgerichts noch nicht abschließend beurteilt werden

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bundesarbeitsgericht , Arbeitsplatz , Private Nutzung

Erschienen 1. Juni 2007 auf http://www.selzers-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BAG: Wieder einmal Kündigung wegen Interet-Surfens während der Arbeitszeit

arbeitsrechtblog | 31. Mai 2007 — In seinem heutigen Urteil in der Sache 2 AZR 200/06 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder einmal mit der Frage der Rech…

Kündigung Internetnutzung: Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung

andreas-buschmann.net | 7. Juni 2007 — Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn…

Kündigung Internet: Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung

andreas-buschmann.net | 7. Juni 2007 — Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, w…

Kündigungsgrund Internet Surfen: Arbeitsrecht: Surfen im Internet als Kündigungsgrund

Meyer-Köring v.Danwitz | 8. Juni 2007 — Surfen im Internet (auch während der Arbeitszeit) wird vielfach als Kavaliersdelikt oder sogar sozial adäquat angesehen. Diese …

Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit

kielanwalt.de | 13. Oktober 2005 — Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2005 (Az.: 2 AZR 581/04): Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrü…

Surfen IM Internet Während Der Arbeitszeit: BAG zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit

JuracityBlog | 31. Mai 2007 — Der 2. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 200/06) über eine verhaltensb…

Arbeitsrecht Internetnutzung: Arbeitsrecht: Streitpunkt private Internetnutzung

LohnPraxis-Weblog | 5. Juni 2007 — Viele Unternehmen verbieten es ihren Mitarbeitern von vornherein vertraglich, privat im Internet zu surfen. Doch auch wenn Sie …

BAG: Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

MEDIEN INTERNET und RECHT | 7. August 2007 — 1. Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehme…

Nutzung des Internets durch Arbeitnehmer

Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss | 21. Januar 2008 — Auch wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer z…

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitnehmer, wenn es keine Regelung im Betrieb gibt?

JuracityBlog | 10. Januar 2007 — Obwohl viele Arbeitgeber mittlerweile dazu übergegangen sind, die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich zu regel…

Bundesarbeitsgericht