Bundesarbeitsgericht: „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ ist nicht tariffähig

Terminsaufhebung im Verfahren - 1 ABR 101/09 -

Der Termin zur Anhörung in dem Verfahren zur Klärung der Tariffähigkeit der „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) vom 20. April 2010 ist aufgehoben worden, nachdem die Rechtsbeschwerden der GNBZ und des Arbeitgeberverbandes der Neuen Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV-NBZ) zurückgenommen worden sind.

Damit steht aufgrund der Entscheidungen der Vorinstanzen rechtskräftig fest, dass die GNBZ keine tariffähige Gewerkschaft ist und bei Abschluss des „Tarifvertrags“ zur Regelung von Mindesta…

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Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 16. April 2010 auf http://www.fachanwaltsliste.de/blog/.

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